Witten. Weil er mit Heroin gedealt hat, ist ein Wittener vom Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Zuerst wartet aber der Entzug auf ihn.

Im Strafprozess um Drogenhandel kam ein 39-jähriger Wittener vor dem Landgericht Bochum mit einem blauen Auge davon. Die Richter ordneten die Unterbringung in einer Entzugsklinik an und verurteilten den Mann zu zweieinhalb Jahren Haft. Der bislang geltende Haftbefehl wurde aber außer Vollzug gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Wittener zusammen mit einem weiteren Mittäter zwischen September und November 2020 sowie im Dezember 2021 in Witten, Waltrop und Wetter mit Heroin gedealt zu habe. Beide sollen mehrfach Mengen von über 100 Gramm Heroin angekauft haben. Der Angeklagte dagegen erklärte, man habe nur einmal gemeinsam bei einer Lieferantin 120 Gramm Heroin gekauft. Er war, wie der Mittäter, selbst drogensüchtig.

Mittäter soll größere Mengen Kokain gekauft haben

In der Wohnung des 45-jährigen Mittäters aus Wetter waren 2021 insgesamt 30 Gramm Heroin gefunden worden. Die Lieferantin sagte aus, er habe drei mal jeweils 170 Gramm der Droge bei ihr gekauft. Das Gericht bezweifelte angesichts dieser Mengen den Eigengebrauch. Unter anderem wurden bei ihm Heroin-Bubbles in unterschiedlichen Größen gefunden.

Der jetzt verurteilte Wittener muss nach seinem Drogenentzug nicht ins Gefängnis. Denn die Zeit in der Entzugsklinik, die bis zu eineinhalb Jahre umfassen kann, wird ihm auf die Strafe angerechnet. Die verbleibende Zeit wird bei erfolgreichem Entzug zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn drei Jahre Haft gefordert.