Witten/EN-Kreis. Im Gesundheitswesen des EN-Kreises mit Witten sind rund 800 Beschäftigte ungeimpft. Das kommt jetzt auf Arbeitgeber und Betroffene zu.

Rund 800 Beschäftigte, die in Kliniken, Praxen, Heimen und Pflegedienste im EN-Kreis tätig sind, haben ihrem Arbeitgeber bislang keinen Impfnachweis vorlegt. Diese Zahl nannte Kreissprecherin Lisa Radtke am Freitag (8.4.) auf Anfrage der WAZ.

Beschäftigte auch aus Witten sollen sich gegenüber dem Gesundheitsamt äußern

Bislang hat der Kreis die Rückmeldungen ausgewertet, die innerhalb der den Arbeitgebern zunächst gesetzten Frist (Donnerstag, 31. März) eingegangen waren. Aufgrund von technischen Problemen bei der Eingabe von Daten über das Landesportal gab es für die Arbeitgeber eine Verlängerung bis zum 5. April. Das Gesundheitsamt hat inzwischen schon damit begonnen, die ersten Betroffenen anzuschreiben. Sie sollen sich dazu äußern, ob für sie beispielsweise eine Ausnahme von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen in Betracht kommt.

Je nach Reaktion wird sich die Behörde mit den Beschäftigten und auch mit den Arbeitgebern noch einmal in Verbindung setzen, erklärt die Kreissprecherin. Bevor das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot verhänge, berücksichtige man sicherlich, welche Tätigkeit die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ausübe. Zudem beachte man auch die personelle Situation in der jeweiligen Einrichtung.

Gespräche mit Betroffenen und Arbeitgebern geplant

Lisa Radtke betont zudem, dass das Gesundheitsamt zwar entsprechende Verbote aussprechen könne. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen seien aber Sache des Arbeitgebers. Es obliegt folglich den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, Mitarbeitenden im Fall der Fälle zu kündigen oder eine Freistellung anzuordnen.

Nach Angaben des EN-Kreises sind im Gesundheitswesen zwischen Breckerfeld und Witten weit über 6700 Menschen beschäftigt. Das Gesundheitsamt hatte die Frist, Ungeimpfte zu melden, noch einmal verlängert. Grund waren technische Probleme, die Namen über ein Portal des Landes NRW weiterzugeben.

In den vergangenen Wochen hatten Arbeitgeber mit den nach wie vor ungeimpften Beschäftigten Gespräche geführt, um sie noch einmal auf die Folgen hinzuweisen. Aus einer Reihe von Einrichtungen hieß es, dass es auf den letzten Metern gelungen sei, Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen. Im Gesundheits- und Pflegewesen gilt seit März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.