Witten. In Witten steht ein Mann vor Gericht, dem die Anklage bewaffneten Drogenhandel vorwirft. Doch jetzt wendet sich das Blatt.
Wende im Prozess gegen einen 50-Jährigen Mann aus Witten. Die Anklage wegen bewaffnetem Drogenhandel kann das Gericht nicht aufrechterhalten. Es fehlen Zeugen und Beweise.
Haschisch und Amphetamin in Wittener Wohnung gefunden
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten im Mai 2019 entdeckten die Fahnder 690 Gramm Haschisch und 25 Gramm Amphetamin. Er habe damit nicht gehandelt, sondern alles sei für den Eigenkonsum bestimmt, erklärte der Angeklagte von Anfang an.
Ein wichtiger Zeuge kann allerdings krankheitsbedingt im Prozess vor dem Landgericht Bochum nicht gehört werden. Auch Polizeibeamte, die während der Verhandlung aussagten, konnten sich an Einzelheiten der Durchsuchung nicht mehr erinnern. Eigenen Angaben zufolge rauchte der Mann täglich ein Gramm Haschisch und konsumierte etwa ein mal im Monat Ecstasy. Der Mann veranstaltete Goa-Partys mit elektronischer Musik.
Gutachter erklärt Angeklagten für voll schuldfähig
Ein Gutachter erklärte den Angeklagten trotz seines Drogenkonsums für voll schuldfähig. Die Unterbringung in einer Entzugsklinik lehnte der Mediziner ab, denn auch der Angeklagte lehne eine Therapie ab, hieß es. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung war keinerlei Verpackungsmaterial gefunden worden, dafür aber ein Teleskop-Schlagstock. Aufgeflogen war der Mann nach einem Streit mit einem Bekannten, der ihn bei der Polizei angeschwärzt hatte. Der Prozess wird fortgesetzt.