Witten. Wiederholt haben Jugendliche in einer Tiefgarage in Witten randaliert. Was die Stadt zu tun gedenke, fragte die SPD. Nun hat sie eine Antwort.

Der Vandalismus in der Tiefgarage der City-Passage an der Poststraße hatte auch die SPD auf den Plan gerufen. Nun antwortete die Stadt auf deren Fragen, was die Verwaltung tut, um den Ärger mit Jugendlichen in den Griff zu bekommen.

Schon seit zwei Jahren soll es in der Tiefgarage Probleme mit randalierenden jungen Leuten geben. Zuletzt wurden im Februar 27 Autos mit Feuerlöschern eingeschäumt. Gerade am Wochenende würden Jugendliche in der Tiefgarage feiern, Alkohol trinken und Drogen nehmen, beschweren sich Anwohner. Es sei auch zu Beschädigungen und Diebstählen gekommen. Und das Rolltor zur Poststraße lasse sich nicht mehr ordnungsgemäß schließen.

Wittener Ordnungsamt nicht zuständig

Eigentümer Ben Dahlheim von der Squadron Real Estate GmbH, die die City-Passage und die dazugehörige Garage 2018 übernommen hat, stand wegen der Vorkommnisse mehrfach in Kontakt mit Bürgermeister Lars König. Dahlheim sieht die Stadt in der Pflicht. Der Kommunale Ordnungsdienst habe die Tiefgarage auch einige Male in Augenschein genommen, so König. Er habe für „Privatgrundstücke“ aber keine Befugnisse. Deshalb wurde auch die Polizei über die Situation informiert.

Auf die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, diese laut SPD „gefährliche Entwicklung an zentraler Stelle in der Innenstadt mit viel Publikumsverkehr aufzuhalten“, verweist der Bürgermeister seinerseits auf die Verantwortung des Eigentümers, seinen Besitz entsprechend zu sichern. Doch dieser hatte bereits erklärt, sich „machtlos“ zu fühlen. Selbst die installierte Videoüberwachung habe nichts bewirkt.

Eigentümer äußert sich nicht mehr zur Tiefgarage

Da der Immobilienbesitzer umfangreiche Pläne zur Umgestaltung des gesamten Gebäudekomplexes in Aussicht gestellt hat, regen die Sozialdemokraten an, ob die Stadt im Rahmen notwendiger Genehmigungsverfahren die Problematik in der Tiefgarage zum Schutz der Mieter mit berücksichtigen könne. Dies sei nicht möglich, so König.

„Bedauerlicherweise sind dem Bauordnungsrecht keine direkten Möglichkeiten gegeben, individuelles, sozial unpassendes Fehlverhalten zu ahnden“, erklärt der Bürgermeister. Das Baugenehmigungsverfahren erstrecke sich „auf die baulichen Gegebenheiten“ und die „Steuerung von typischen Auswirkungen der üblichen, zu genehmigenden Nutzungen, nicht aber auf ordnungswidrige oder gar kriminelle Handlungen außerhalb des Baurechts“.

Der Eigentümer selbst äußert sich inzwischen nicht mehr zur Sache. Ben Dahlheim: „Ich gebe keinen Kommentar mehr ab.“