Witten. Ein Wittener (35), der Hundefutter gestohlen hat, soll drei Monate ins Gefängnis. Dass das Urteil nicht auf Bewährung erfolgte, hat einen Grund.
Sechs Vorstrafen, meist wegen Diebstahls, hat ein 35-jähriger Mann aus Witten bereits. Jetzt drückte er erneut die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum – und soll ins Gefängnis.
In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Witten wegen des Diebstahls von Hundefutter in einem Supermarkt im September 2021 zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Drei verhängte Bewährungsstrafen sind allerdings noch offen. Der Mann ist eigenen Angaben zufolge heroinsüchtig.
Wittener entschuldigte sich vor Gericht
Er hatte im Dezember 2020 Hundefutter in seinen Rucksack gesteckt statt in einen Einkaufswagen gelegt. Der Ladendetektiv stellte den Dieb. Der Mann entschuldigte sich jetzt vor Gericht damit, dass es keine Einkaufskörbe am Eingang gegeben habe. Das Gericht machte ihm klar, dass seine Berufung gegen das im übrigen milde Urteil keine Chancen habe.
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Nach Beratung mit seinem Anwalt zog er die Berufung zurück und akzeptierte die dreimonatige Haftstrafe. Ein weiteres, mittlerweile erfolgtes Urteil von vier Monaten soll einbezogen werden. Der Angeklagte kündigte an, er werde eine Drogenentzugstherapie beginnen. So käme er ums Gefängnis herum.