Witten. Der Mieterverein in Witten streitet sich mal wieder mit Vonovia. Welche Rechte haben Mieter, wenn es um Mieterhöhungen und Nebenkosten geht?
Im Rechtsstreit zwischen Mietern aus Witten-Heven und der Vonovia trafen sich beide Parteien am Mittwoch (20.10.) erneut vor dem Amtsgericht in Witten. Es geht darum, welche Rechte Mieter haben, wenn es um die Prüfung der nicht leicht zu durchschauenden Betriebs- und Modernisierungskosten geht. Für den Mieterverein handelt es sich um ein Pilotverfahren. Entschieden wird frühestens in sechs bis acht Wochen.
Die Vonovia-Tochter Mira Grundstücksgesellschaft hatte Mieter einer Wohnung an der Schulze-Dellitzsch-Straße auf Zahlung zurückbehaltener Mieterhöhungen und Betriebskosten verklagt. Die Mieter reagierten mit einer sogenannten „Widerklage“. Sie fordern ihrerseits 4300 Euro, die sie unter Vorbehalt gezahlt hatten. Außerdem machen sie Mietminderungen geltend.
Gericht in Witten muss 1200 Seiten Akten und Urteile sichten
In der mit viel Aktenmaterial geführten Auseinandersetzung werden grundsätzliche Rechtsfragen aufgeworfen, die sich für viele Mietverhältnisse des größten deutschen Wohnungskonzerns stellen. Das Gericht muss 1200 Seiten Gerichtsakten und Urteile sichten.
„Mieterhöhungen müssen den Mietern verständlich erläutert werden“, betonte das Gericht. Es gehe nicht, später haufenweise Erläuterungen nachzureichen. Der Mieterverein wirft Vonovia vor, in ihren an sich selbst ausgestellten und nicht prüffähigen Rechnungen hohe Konzerngewinne zu verbergen, Rechnungen, die eigentlich nicht auf die Mieter umgelegt werden dürften. Aus dem Vonovia-Geschäftsbericht 2020 ergeben sich laut Mieterverein über 152 Millionen Euro operative Überschüsse aus derartigen „Insichgeschäften“
Mietminderung geltend gemacht
Konkret geht es im Fall des Ehepaars aus Witten-Heven um zwei umstrittene Mieterhöhungen wegen angeblicher Modernisierungen und mindestens vier Nebenkostenabrechnungen. Außerdem werden Mietminderungen für die Bauphasen und für Verschlechterungen der „Mietsache“, also der Wohnung, geltend gemacht.
Die vorgenommenen Mietminderungen seien strittig, erläuterte die Richterin. Die Anwältin des Wohnungskonzerns erklärte ihrerseits die Klagerücknahme für einen Betrag von 479 Euro. Außerdem habe sich die Forderung nach weiteren 213 Euro erledigt. Offen seien demnach noch noch Forderungen in Höhe von 212 Euro.
Die Mieter legen Wert auf ein Urteil, um die Angelegenheit grundsätzlich zu klären. Das Ehepaar lebt nach Angaben des Mietervereins in einem Wohnumfeld, in dem sich die Bewohner teilweise schon erfolgreich gegen extreme Mietsteigerungen in Folge von Instandsetzungsmodernisierungen in den Jahren 2018 und 2019 gewehrt hätten.