Witten/Dortmund. Beate Biermann fand die Wohnung in Witten perfekt. Doch der Vermieter sagt die Besichtigung ab, weil sie nicht geimpft ist. Ist das erlaubt?

Es hätte so schön sein können: Die Dortmunderin Beate Biermann und ihre Familie suchen eine neue Wohnung. Da passte die Anzeige aus Witten perfekt - vier Zimmer, etwa 100 Quadratmeter, die Warmmiete unter 1000 Euro, im Erdgeschoss gelegen.

Für sie, ihren Lebensgefährten, die zwei Kinder und ihren Hund wäre „das einfach perfekt gewesen“, sagt die 30-Jährige. Sie nimmt Kontakt zum Vermieter auf, der die Wohnung in Annen anbietet. Das Gespräch sei gut gelaufen, der Vermieter sympathisch und familienfreundlich rübergekommen.

Nach einem ersten Telefonat verabredet man ein zweites, um einen konkreten Besichtigungstermin abzustimmen. Auch hier wird man sich schnell einig, Tag und Uhrzeit stehen. Dann kippt das Gespräch, so Beate Biermann.

Gespräch mit dem Wittener Vermieter kippt, als Corona zum Thema wird

Die Unterhaltung kommt auf das Thema Corona. Der Vermieter habe zwar nicht direkt nach dem Impfstatus gefragt, aber beiläufig gesagt: „Ich gehe davon aus, dass sie geimpft sind“. Die Dortmunderin verneint das. Sie und ihr Lebensgefährte sind nicht gegen Corona geimpft.

Darf der Impfstatus bei einer Wohnungsbesichtigung eine Rolle spiele? Die Experten sind sich uneins. (Symbolbild)
Darf der Impfstatus bei einer Wohnungsbesichtigung eine Rolle spiele? Die Experten sind sich uneins. (Symbolbild) © Getty Images | Alvarez

In welchem Tonfall das Gespräch danach weitergeht, wie genau argumentiert wird - darüber gehen die Meinungen der Dortmunderin und des Vermieters, der anonym bleiben möchte, auseinander. Fest steht aber: Die fehlende Impfung ist der Grund, warum der Besichtigungstermin dann doch nicht stattfindet.

Beate Biermann sagt: „Ich war geschockt und perplex.“ Sie fühlt sich in die Ecke der Querdenker gedrängt, was sie vehement verneint. Sie stille noch, auch die Familienplanung sei noch nicht abgeschlossen - daher möchte sie mit der Impfung noch warten, bis speziell zu diesen Punkten mehr Studien vorliegen.

Corona-Test reicht dem Vermieter nicht aus

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„Ich habe angeboten, dass wir uns vor der Besichtigung testen lassen. Mein Mann und ich testen uns generell mehrmals pro Woche“, sagt sie. Das reicht dem Vermieter als Sicherheit nicht. Er argumentiert in erster Linie mit der Verantwortung, die er für den Gesundheitsschutz des noch in der Wohnung lebenden Mieters trägt.

Auf Nachfrage sagt er: „Der Mieter, der noch in der Wohnung lebt, hat sich bereit erklärt, die Wohnung nachmittags für Besichtigungen zur Verfügung zu stellen. Ich habe die Besichtigungstermine ausschließlich an Geimpfte vergeben.“ Es gehe ihm darum, die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen und keine Infektionen zu riskieren. Es gebe schließlich „ein kostenloses Impfangebot“. 83 Bewerbungen seien für die Wohnung eingegangen. „Frau Biermann war die einzige, bei der es entsprechende Probleme gab.“

Dass der Fall außergewöhnlich ist, bestätigen auch der Mieterverein, der Mieterschutzbund, die Verbraucherzentrale und der Eigentümerverband Haus&Grund Dortmund – ähnliche Fälle habe man bisher noch nicht gehabt, geben alle vier an.

Eine grenzwertige Entscheidung

Christian Kretz, Leiter der Rechtsabteilung bei Haus&Grund, sieht die Verantwortung für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei einer Wohnungsbesichtigung durchaus als Sache des Vermieters an. Ob es rechtens ist, Ungeimpfte daher abzuweisen, möchte er nicht beurteilen. Es gebe dazu noch keine aktuelle Rechtsprechung.

Jeder kann abgelehnt werden

Susanne Neuendorf, Rechtsanwältin beim Mieterbund Dortmund, sagt: „Der Vermieter darf aussuchen, wem er eine Besichtigung anbietet. Wenn jemand nicht in Frage kommt, aus welchen Gründen auch immer, darf er ihn ablehnen.“Aber dürfte ein Vermieter überhaupt direkt nach dem Impfstatus fragen? „Fragen darf man schon – der Interessent muss es aber nicht beantworten. Wenn ich eine Antwort gebe, muss ich damit rechnen, dass das Konsequenzen hat.“ Das musste auch Beate Biermann erfahren. Sie und ihre Familie sind weiter auf der Suche nach einer Wohnung.

Für eine Vermietung dürfe der Impfstatus kein Kriterium sein, so Martin Grebe, Rechtsberater beim Mieterverein Dortmund. Dabei sind nur Fragen zulässig, die im direkten Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen - Gesundheitsdaten zählen nicht dazu. Wie es aber bei einer Besichtigung aussieht? „Grenzwertig“ sei die Entscheidung, schätzt Grebe.

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Aufgrund der Pandemie könnte die Abklärung des Impfstatus eventuell gerechtfertigt sein, damit man für eine Besichtigung höhere Schutzmaßnahmen ergreifen könne. „Jemanden aber aufgrund dessen auszuschließen, halte ich für zu weitgehend – weil es mildere Mittel gibt“, so Grebe. Beispielsweise während der Besichtigung noch größere Abstände einzuhalten oder großzügig zu lüften.