Witten. Eltern haben in Witten auch Kitabeiträge für Zeiten des Notbetriebs gezahlt. Die Stadt möchte diese erstatten. Hierfür gibt es aber Bedingungen.
Corona hat die Wittener Kitas monatelang in den Notbetrieb gezwungen. Seit wenigen Tagen können die Einrichtungen wieder normal arbeiten. Eltern haben jedoch seit Februar - auch in der Zeit des Notbetriebs - Kitabeiträge gezahlt. Die Stadt möchte 50 Prozent dieser Beiträge bis einschließlich Juli 2021 erstatten - ebenso Beiträge, die für die OGS oder die Kindertagespflege gezahlt wurden.
NRW-Landesregierung hat noch nicht über Erstattung entschieden
Am Dienstagabend (8.6.) hat der Jugendhilfeausschuss einer diesbezüglichen Vorlage der Verwaltung zugestimmt. Die Stadt bereitet einen sogenannten Vorratsbeschluss vor. Wenn der Rat in seiner Sitzung am 21. Juni zustimmt, könnte die Stadt die Hälfte der gezahlten Beiträge erstatten. Die Bedingung dafür ist jedoch: Die NRW-Landesregierung müsste die andere Hälfte der Rückzahlungen übernehmen.
Darüber wurde in Düsseldorf noch nicht entschieden. Das Land hat den Kommunen bislang nur vorgeschlagen, auf die Gebühren für die Monate Mai und Juni 2021 zu verzichten. Da Witten eine Haushaltssicherungskommune ist, muss der Entscheidung auch die Kommunalaufsicht zustimmen. Die Stadt muss die Gebühren für die Kitas, die OGS und die Kindertagespflege daher vorerst weiter erheben.