Witten. Wegen sinkender Coronazahlen gibt es in Witten erste Lockerungen. Geimpfte und Genesene genießen mehr Freiheiten. Was nun für wen gilt.

Der Blick auf die Coronazahlen der letzten Tage und Wochen lässt eine deutliche Entspannung erkennen – und macht Hoffnung auf weitere Lockerungen in Witten, die nun in nicht mehr all zu weiter Ferne scheinen. Ausschlaggebend ist dabei immer die Sieben-Tage-Inzidenz des Kreises. Dieser lag am Samstag mit 93,8 sogar schon unter 100 – erstmals seit Mitte April.

Am Sonntag stieg der Wert leicht auf 100,3. Doch der Trend zeigt klar nach unten – so meldete der Kreis am Sonntag vor einer Woche eine Ansteckungsrate von 138,5. Eine Woche vorher (25.4.) lag dieser bei 176,2.

Notbremse in Witten für Handel und Schulen gelockert

Die gesunkenen Zahlen machen es bereits seit Freitag möglich, dass der Einzelhandel wieder mit Terminbuchung öffnen kann – mit negativem Schnelltest oder dem Nachweis der Immunität. Die Notbremse würde hier erst wieder greifen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150 liegt.

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Ab Montag (10.5.) werden nun auch die Einschränkungen für Schulen und Kitas gelockert. Die Schulen kehren in den Wechselunterricht zurück. Am gleichen Tag endet für die Kitas der Notbetrieb. Die Bundes-Notbremse würde hier erst wieder gezogen, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt.

Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Weitere Lockerungen gibt es zunächst für den Großteil der Bevölkerung nicht. Doch die Zahlen lassen hoffen. Sollte die Inzidenz im Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinken, würde die Notbremse nicht mehr greifen. Das hieße: Keine Ausgangssperre mehr. Auch könnten etwa Museen, Galerien und ähnliche Einrichtungen wieder Besucher (nach Terminbuchung) hereinlassen. Treffen wären dann wieder mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich.

Über weitere Freiheiten können sich aber seit Sonntag (9.5.) vollständig Geimpfte und Genesene freuen – dank einer neuen Verordnung der Bundesregierung. Sie müssen sich schon jetzt nicht mehr an die Ausgangssperre halten. Bei privaten Treffen werden Geimpfte mit Blick auf die jeweils zugelassene Anzahl von Personen nicht mitgezählt. Ebenso entfällt die Plicht zur Quarantäne, wenn immune Personen nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet wieder nach Deutschland einreisen. Gleiches gilt nach Kontakt mit einer infizierten Person.

Drive-in schließt doch vorübergehend

Die sinkenden Zahlen sind auch der fortschreitenden Impfkampagne zu verdanken. Allein im Drive-in des Kreises waren nach Ostern fast 9000 Über-60-Jährige mit Astrazeneca geimpft worden. Da die Sonderkontingente, die der Kreis vom Land erhalten hat, aber aufgebraucht sind, wird die Schwelmer Nebenstelle des Impfzentrums nun doch vorübergehend schließen – voraussichtlich für zwei Wochen.

Doch der Kreis würde gerne 4500 Astrazeneca-Dosen, die er für Zweitimpfungen vorgehalten hat, freigeben und für Erstimpfungen verwenden. Noch fehlt aber grünes Licht aus Düsseldorf. Sicher ist indes: Wer bereits einen Termin zur Zweitimpfung im Drive-in erhalten hat, wird dort auch geimpft, versichert ein Kreissprecher.

Wittens Ärztesprecher Dr. Arne Meinshausen kritisiert die Schließung des Drive-in. Es sei „eine geniale Idee zur Beschleunigung des Impffortschritts“ und habe bereits große Erfolge vorzuweisen. Die dortigen Impfstraßen nun stillzulegen, wertet er als „sehr ungünstiges Signal für die Bevölkerung“. Bei den derzeitigen Lockerungen für Geimpfte und die allgemeine Freigabe des Impfstoffes von Astrazeneca sei es die Pflicht jedes Beteiligten der Impfkampagne, jede verfügbare Impfdosis zu rekrutieren und die hierfür benötigten Impfkapazitäten vorzuhalten, so der Allgemeinmediziner.