Witten. Ab Mittwoch (21.4.) können weitere Jahrgänge Impftermine vereinbaren. Auch Ehe- und Lebenspartner der 1948 und 1949 Geborenen, werden geimpft.

Menschen, die 1948 und 1949 geboren wurden, können jetzt Termine für die Coronaschutzimpfung vereinbaren. Ab Mittwoch (21.4.) um 8 Uhr öffnet das NRW-Gesundheitsministerium die Impfterminvergabe. Die Terminbuchung erfolgt - wie auch für ältere Jahrgänge - über das System der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Telefon 0800/116117 02; Internet: www.116117.de/de/index.php),

Auch für Ehepartner oder Lebensgefährten aus demselben Haushalt können Impftermine vereinbart werden - unabhängig vom Lebensalter des Partners. Wer zum Impfzentrum die notwendigen Formulare ausgefüllt mitbringt, verkürzt seinen Aufenthalt vor Ort. Bürger, die über die Kassenärztliche Vereinigung einen Impftermin erhalten haben, sollten diesen auch wahrnehmen und sich auf den Weg nach Ennepetal oder Schwelm machen, heißt es vom Kreis.

Wer seinen Termin beim Impfzentrum nicht wahrnehmen will, soll diesen auch absagen

„Nach wie vor warten viele Menschen auf die Chance, sich impfen lassen zu können. Da ist es mehr als ärgerlich, wenn gebuchte Termine verfallen und Impfungen ausfallen“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen will, weil er zum Beispiel ein Impfangebot vom Hausarzt bekommen hat, soll seinen Termin mit dem Impfzentrum über die Kassenärztliche Vereinigung stornieren. Das Impfzentrum kann dies nicht für den zu Impfenden erledigen.