Witten. Ein 56-jähriger Mann aus Witten hatte mit einer Berufung kein Glück. Auch das Landgericht Bochum hielt ihn des sexuellen Übergriffs für schuldig.

Ein 56-jähriger Mann, der vom Amtsgericht Witten wegen sexueller Belästigung zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, saß am Mittwoch (3.3.) erneut auf der Anklagebank. Dieses Mal am Landgericht Bochum. Der Mann hatte gegen das Wittener Urteil Berufung eingelegt.

Im April 2019 soll er eine Haushaltshilfe belästigt haben. Die 34-jährige Frau schilderte, der Angeklagte habe sie an Bauch und Oberschenkel berührt und anschließend sogar geküsst. Insgesamt habe er sie drei Mal geküsst. „Nichts von dem Behaupteten habe ich gemacht“, beteuerte der 54-Jährige. Warum sollte sich die Frau eine solche Geschichte ausdenken, gab der Richter zu bedenken. Laut Stundenzettel war die Putzhilfe anderthalb Stunden in der Wohnung des Mannes. Die Lebensgefährtin des Angeklagten erzählte jedoch, die Frau habe die Wohnung einer Bekannten vorher erst nach 12 Uhr verlassen.

Chef der Putzhilfe gab an, die Frau habe über die Belästigungen gesprochen

Das Gericht wies die 66-jährige Partnerin des Angeklagten daraufhin, dass eine Falschaussage Konsequenzen haben werde. Der Verlobte der Putzhilfe schilderte, am Tattag habe seine Freundin ihn völlig aufgebracht angerufen und weinend den Vorfall geschildert. Auch ihr Chef berichtete, die Frau habe die Belästigungen geschildert und darum gebeten, nie wieder die Wohnung des Mannes betreten zu müssen. Drei weitere Zeuginnen erzählten, die Putzhilfe sei erst nach 12 Uhr zur Wohnung des Angeklagten aufgebrochen. Zwei Zeuginnen korrigierten ihre Zeitangaben später.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, die Staatsanwältin den Widerruf der Berufung. Das Gericht bestätigte das Urteil des Wittener Amtsgerichts. Die Aussage des Opfers sei glaubhaft. Gegen zwei Zeuginnen wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet.

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