Witten. Wittener Senioren, die mit dem Taxi zum Impfzentrum fahren, haben womöglich Anspruch auf Kostenerstattung. Diese Kriterien müssen erfüllt sein.
Die Impfungen gegen das Coronavirus laufen. Senioren aus Witten, die über 80 Jahre alt sind und noch zuhause leben, müssen dafür aber zum Impfzentrum nach Ennepetal kommen. Wer sich zu wackelig auf den Beinen fühlt, um öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, nimmt sich oft ein Taxi, wenn Angehörige nicht einspringen können. Doch wer zahlt am Ende die Rechnung?
„Was viele nicht wissen: Für besonders immobile Menschen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Fahrt zum Impfzentrum“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Für wen kommt die Kostenübernahme in Betracht?
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Für Personen, die den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ haben, sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen So sieht es eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbands vor. Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind.
Was muss vor Fahrtantritt getan werden?
Es handelt sich um eine sogenannte Krankenfahrt, für die der Hausarzt oder die Hausärztin ein spezielles Verordnungsformular ausfüllen muss. Darin wird noch zusätzlich der Grund der Beförderung und für die genehmigungsfreie Fahrt vermerkt. Der Taxi- oder Mietwagenfahrer muss die Fahrt quittieren. Hierzu enthält die Verordnung ein gesondertes Blatt.
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Müssen Berechtigte gar nichts bezahlen?
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Doch, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenbeförderung müssen gezahlt werden. Das sind mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Diesen Betrag erhält die Fahrerin oder der Fahrer sofort nach der Beförderung. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben und die eine Befreiungskarte haben, müssen nichts bezahlen.
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Kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen?
Die Übernahme der Fahrkosten zum Impfzentrum stellt eine neue Situation auch für die Krankenkassen dar. Einiges ist noch nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Wird die Kostenübernahme im Nachhinein abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
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Auch die Stadt selbst will ihren bedürftigen Senioren unter die Arme greifen. Bereits Anfang Februar war man im Gespräch mit Taxiunternehmen, um Fahrten nach Ennepetal zu einem Festpreis anbieten zu können.
Auch soll geprüft werden, ob man die Kosten komplett für die Menschen übernehmen kann, die sich eine solche Fahrt nicht leisten können. Die Stadt könne solche Fahrten tatsächlich kurzfristig organisieren, sagt Stadtsprecher Jörg Schäfer schon vor ein paar Wochen.
Wer Unterstützung beim Transport benötigt, kann sich im Seniorenbüro melden, 581-5005.
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