Witten. Ein AfD-Mitglied aus Witten hat gegen die Coronaverordnung des Kreises vom 4. November geklagt. Wurde deshalb die Maskenpflicht gelockert?
Adam Elnakhal aus Witten hat den EN-Kreis verklagt. Seiner Meinung nach war die erweiterte Maskenpflicht vom 4. November nicht gerechtfertigt. Sie wurde dann ja auch bekanntlich wieder gelockert. Der 29-Jährige glaubt, dass seine Klage dafür ausschlaggebend war. Der Kreis widerspricht.
„ Ich bin Spaziergänger und Wanderer. Ich habe einfach nicht verstanden, wieso ich Sonntagmorgen oder auch am späten Nachmittag an Orten, wo wirklich niemand ist, eine Maske tragen muss “, sagt Adam Elnakhal, der bei der Kommunalwahl im September für die AfD kandidierte und in den Stadtrat einziehen wollte. In Witten könne man überall problemlos die Mindestabstände halten. Deswegen hat er am 10. November Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht. „Meiner Meinung nach war diese erweiterte Maskenpflicht ein massiver Eingriff in die Grundrechte“, sagt der Altenpfleger.
Ab 4. November musste in der ganzen City in Witten Maske getragen werden
Zur Erinnerung: Aufgrund der Coronaverordnung vom 4. November musste in Witten in der gesamten City und teilweise in den Stadtteilen der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. „Es ist ja schon erstaunlich, dass die Allgemeinverfügung nur eine Woche nach meiner Klage so gelockert wurde“, sagt Elnakhal. Zwar könne er es nicht beweisen. Doch er ist überzeugt, der Kreis habe damit auf die Klage reagiert. „Ich bin mir sicher, dass man so eine Niederlage vor Gericht vermeiden wollte.“
Er sei kein Corona-Leugner, betont der 29-Jährige. Bei seiner Arbeit im Altenheim trage er die Maske immer. „Es ist auf Dauer aber ein unangenehmes Gefühl und deshalb bin ich froh, dass ich sie unter freiem Himmel nicht mehr ständig aufsetzen muss.“
EN-Kreis dementiert Klage als Grund für gelockerte Maskenpflicht
„Wir kennen die Klage“, sagt Krisenstabsleiter Michael Schäfer. Allerdings sei sie nicht ausschlaggebend für die Lockerung der Maskenpflicht in Witten gewesen. „Wir schauen uns jede Woche aufs Neue an, ob die Anordnungen noch verhältnismäßig sind.“ In Zusammenarbeit mit der Stadt habe man dann entschieden, dass mit Wirkung vom 17.11. nicht mehr an all den zuvor benannten Orten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Der Kreis habe die Pflicht, das Geschehen ständig zu beobachten und die Regeln kurzfristig anzupassen.
Dem Verwaltungsgericht Arnsberg hatte der EN-Kreis ebenfalls mitgeteilt, dass die Allgemeinverfügung geändert wurde. Krisenstabsleiter Schäfer: „Wir hätten diese Änderungen sowieso vorgenommen. Das hat nichts damit zu tun, dass jemand gegen uns und die Verordnung geklagt hat.“ Elnakhal wurde anschließend vom Gericht auf die geänderten Regeln vom 17. November hingewiesen. Der 29-Jährige hat sich aufgrund der Lockerungen bereit erklärt, dass die Klage für erledigt erklärt werden soll.