Witten. Mit Sozialstunden für den Angeklagten ist das Verfahren um eine gefährliche Autofahrt in der Nachtigallstraße in Witten beendet worden.

Der Prozess um gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ist beendet. Der 20-jährige Autofahrer muss 30 Sozialstunden ableisten, dann ist das Strafverfahren eingestellt. Angeklagt war er, weil er – wie berichtet – am 17. April 2019 mit einem Auto auf der Nachtigallstraße auf einen Fußgänger zugefahren war, der sich angeblich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste.

Das Amtsgericht Witten hatte den Angeklagten im Mai 2020 vom Vorwurf freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, so dass das Landgericht Bochum verhandeln musste. Ein 48 Jahre alter Mann, der sich vom Autofahrer angegriffen fühlte, schilderte, erst seien seine Frau und er aus dem Auto heraus beleidigt worden. Dann habe der Wagen gewendet und sei mit mehr als 100 Stundenkilometern Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone auf ihn zugerast.

Zeugen bestätigen vor Gericht die Version des Angeklagten

Der Angeklagte behauptete hingegen, der Mann sei vor seinem Auto auf die Straße gesprungen und habe mit dem Fuß einen Außenspiegel abtreten wollen. Genau so äußerten sich zwei Mitfahrer, die seinerzeit mit im Auto saßen. Dass er gewendet habe und zurückgefahren sei, sei dumm gewesen, gab der 20-Jährige zu. Er sei in der Tempo-30-Zone höchstens 50 km/h gefahren, aber keineswegs gerast.

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