Witten. Es gibt Neuerungen bei der Coronaschutzverordnung: Bei Sportveranstaltungen sind zum Beispiel über 300 Zuschauer zugelassen, meldet der Kreis.
Seit Mittwoch (16.9.) müssen Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten einen Corona-Test selbst bezahlen. Der Test ist nicht mehr kostenlos. Ansprechpartner bleiben die Hausärzte. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Die wichtigsten Neuerungen bei der in der Nacht von Dienstag (15.9.) auf Mittwoch (16.9.) in NRW ausgelaufenen Coronaschutzverordnung sowie der Einreiseverordnung:
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ändert sich zunächst fast nichts, so der Kreis. Er weist auf die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums hin. Dort heißt es: „Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt, dass sie innerhalb von zehn Tagen (statt bisher 72 Stunden) nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben.“
Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten werden überarbeitet
Die Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten werden bis Ende September überarbeitet. Bis dahin gilt: Wer aus einem Risikogebiet in den EN-Kreis zurückkehrt, muss sich umgehend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Zudem ist es Pflicht, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden. Dazu stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite (www.en-kreis.de) ein Online-Formular bereit. Diese Meldung entfällt für diejenigen, die eine so genannte Aussteigerkarte ausgefüllt und an den Beförderer abgegeben haben.
Bürger, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreisen, sind seit August verpflichtet, eine so genannte Aussteigerkarte auszufüllen. Damit wird das zuständige Gesundheitsamt über den Aufenthaltsort der Betroffenen informiert. Die Karte wird beispielsweise von Flugreisenden handschriftlich ausgefüllt, eingesammelt und dann an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Was lange auf dem Postweg erfolgte, wird nun vom Land digitalisiert. Ein Dienstleister scannt die Karten ein und leitet sie dann elektronisch weiter.
Ab sofort dürfen bei Sportveranstaltungen mehr als 300 Zuschauer anwesend sein
Wichtig: Mit dem Einsenden eines negativen Testergebnisses ist die Quarantäne nicht aufgehoben. Das Gesundheitsamt prüft zunächst die Unterlagen und meldet sich dann telefonisch oder per Mail beim Antragsteller. Seit Beginn der Regelung wurden im Schwelmer Kreishaus fast 3100 Rückkehrer erfasst und betreut. „Mit mehr als 100 Fällen pro Tag ist ihre Zahl nach wie vor hoch“, heißt es dazu aus dem Krisenstab.
Auch wichtig: Ab sofort dürfen bei Sportveranstaltungen und Wettbewerben wieder mehr als 300 Zuschauer anwesend sein. Bei mehr als 1000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte. Grundlage ist in allen Fällen ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. „Damit sind wir wieder im Spiel. Insbesondere bei über 500 Teilnehmern muss das Konzept von den Ordnungsbehörden der Städte in Abstimmung mit uns genehmigt werden“, so Amtsärztin Dr. Sabine Klinke-Rehbein. Sie sieht weitere Arbeit auf die seit Monaten stark belasteten Mitarbeiter im Gesundheitsamt sowie auf die Städte zukommen.
Die von der Landesregierung beschlossene Coronaschutzverordnung sowie deren Anlage finden Interessierte unter www.land.nrw/corona.