Witten. Produkte zum Coronaschutz dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden. Ausgediente Masken gehören in den Restmüll.
Ein Mund-Nase-Schutz gehört, wenn er ausgedient hat, in den Restmüll, betont die Verbraucherzentrale. Dies gelte auch für andere Hygieneartikel. „Produkte zum Coronaschutz gehören auf keinen Fall in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack“, betonen die Verbraucherschützer.
Da die „Viruslast“ bei diesen Produkten hoch sein könne, müssten die Artikel richtig entsorgt werden. Ist unterwegs kein Mülleimer in Sicht, sollten Maskenträger einen verschließbaren Beutel für den Transport mitnehmen, damit die Einweg-Maske zu Hause in den Restmüll wandert. Das Tragen von Masken aus Baumwolle sei generell umweltfreundlicher.
Reste von Desinfektionsmitteln sollte man am besten an einer Schadstoffsammelstelle abgeben, damit die Flüssigkeiten nicht unkontrolliert über Abflüsse ins Abwasser gelangen, rät die Verbraucherzentrale.