Witten. Statt Steuern zu sparen, zahlt ein Mann (54) aus Witten am Ende drauf. Es war keine gute Idee, die Unterschrift seiner (Ex-) Frau zu fälschen.
Weil er die Unterschrift seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau in der Steuererklärung gefälscht und eine gemeinsame Veranlagung beantragt hatte, ist ein 54-jähriger Wittener vor dem Amtsgericht Bochum zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Der Mann hatte die Formulare für das Finanzamt von einer Arbeitskollegin ausfüllen lassen und die Unterschrift seiner Ex-Frau nachgemacht. Vor Gericht gestand er. Er habe gedacht, die gemeinsame Veranlagung sei in Ordnung, weil die Ehe erst 2017 geschieden wurde. Doch bereits seit 2015 war das Ehepaar getrennt. So hinterzog der Mann 2585 Euro, rechnete die Anklage vor.
Staatsanwalt: Mann aus Witten nahm Steuerhinterziehung billigend in Kauf
Zwar hat er die Steuern längst nachgezahlt und ist strafrechtlich bisher noch nie in Erscheinung getreten. Dennoch habe er die Steuerhinterziehung billigend in Kauf genommen, argumentierte der Staatsanwalt. Die Urkundenfälschung sei vorsätzlich erfolgt.
Der Verteidiger sagte, ein Vorsatz liege nicht vor. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass die gemeinsame Steuerveranlagung so lange gelte, wie das Ehepaar verheiratet und noch nicht geschieden sei. Die Unterschrift der Frau sei nur gefälscht worden, weil das Verhältnis der beiden nicht zum Besten stand. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalt und verhängte die Geldstrafe.
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