Witten. Ein 54-jähriger Mann aus Witten fälschte die Unterschrift seiner Ex-Frau in der Steuererklärung. Nun muss er dafür blechen.
Weil er die Unterschrift seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau in der Steuererklärung gefälscht hatte und gemeinsame Veranlagung beantragt hatte, wurde ein 54-jähriger Mann aus Witten jetzt vor dem Amtsgericht Bochum zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt.
Er hatte die Formulare von einer Arbeitskollegin ausfüllen lassen und die Unterschrift seiner Ex-Frau nachgemacht. Vor Gericht gestand er die Tat. Er habe gedacht, die gemeinsame Veranlagung sei in Ordnung, weil die Ehe erst 2017 geschieden wurde. Doch bereits seit 2015 war das Ehepaar getrennt. So hinterzog der Mann 2.585 Euro, rechnete die Anklage vor.
Der Mann aus Witten trat strafrechtlich bisher nie in Erscheinung
Zwar sind die Steuern längst nachgezahlt und der Wittener trat strafrechtlich bisher nie in Erscheinung, dennoch habe er die Steuerhinterziehung billigend in Kauf genommen, argumentierte der Staatsanwalt. Die Urkundenfälschung sei vorsätzlich erfolgt.
Der Verteidiger meinte, ein Vorsatz liege nicht vor. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass die gemeinsame Steuerveranlagung so lange gelte, wie das Ehepaar verheiratet und noch nicht geschieden sei. Die Unterschrift der Frau sei nur gefälscht worden, weil das Verhältnis der beiden nicht zum Besten stand. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte eine Geldstrafe von 2400 Euro.
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