Witten. Bund und Land starten neue Überbrückungshilfen für Unternehmen in der Krise. Auch Betriebe aus Witten können Anträge stellen.

Die Wittener Wirtschaftsförderung weist auf zwei neue Förderprogramme in der Corona-Krise hin. Um stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen zu stützen, startet der Bund die „Überbrückungshilfe“, die das Land noch um eine „NRW Überbrückungshilfe Plus“ ergänzt. Auch gemeinnützige Organisationen können die Überbrückungshilfen bekommen.

Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent unter denen des Vorjahres lagen. „Sie erhalten für die Monate Juni bis August Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können“, erklärt Wirtschaftsförderer Joachim Grüner. Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes darüber hinaus um das Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn „NRW Überbrückungshilfe Plus“. Dadurch erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler zusätzlich eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.

Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen in den Fördermonaten Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten des Vorjahres. Erstattet wird ein Anteil in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch über 70 Prozent, 50 Prozent bei einem Umsatzeinbruch von 50 bis 70 Prozent und 40 Prozent bei einem Umsatzeinbruch von 40 bis 49 Prozent.

Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen. Die Berechnung wird für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Monat unter 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe in dieser Zeit.

Maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Wer die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen möchte, kann mit der Antragstellung einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beauftragen. Dazu stellt die Bundesregierung ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung. Dort können sich die Berater registrieren und vom 10. Juli an Anträge stellen. Die Antragsfristen enden für beide Programme am 31. August 2020, die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Weitere Informationen zu den Programmen findet man im Internet auf der Seite www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.