Witten. Ein Schutzschirm soll dafür sorgen, dass die Corona-Pandemie die wirtschaftliche Existenz von Ärzten und Psychotherapeuten nicht bedroht.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die gesetzlichen Krankenkassen in der Region haben gemeinsam den Schutzschirm für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gemäß der gesetzlichen Vorgaben beschlossen. Hintergrund: Durch die Corona-Lage nehmen Patienten die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung weniger in Anspruch. Dies hat für die Praxen in Westfalen-Lippe deutliche Honorar-Einbußen zur Folge. Ziel des Schutzschirmes ist es, Praxisschließungen aus wirtschaftlichen Gründen in Folge der Corona-Krise zu vermeiden.

Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten erhalten in Westfalen-Lippe - und damit auch in Witten - rückwirkend ab dem 1. Quartal 2020 Ausgleichszahlungen für Honorarverluste durch die Corona-Pandemie. Voraussetzung: Das Gesamthonorar einer Praxis muss sich - in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung - um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal verringert haben. Die Einbußen müssen auf einen „pandemiebedingten Rückgang der Behandlungsfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt" zurückzuführen sein, heißt es.