Witten. Den Hitlergruß zu zeigen, ist strafbar. Man sollte auch keine Bilder posten, die andere dabei zeigen. Das hat ein Mann aus Witten aber getan.
Weil er das Foto eines Mannes verbreitet hat, der den Hitlergruß zeigt, stand jetzt ein 29-jähriger Wittener vor dem Landgericht Bochum. Das Amtsgericht Witten hatte ihn im November 2019 schon wegen der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt. Nun fand die Berufungsverhandlung statt.
Der besagte Vorfall geht bereits auf 2018 zurück. Im Juni hatte der Mann in der Whatsapp-Gruppe eines Sportvereins das Foto eines Vereinskameraden gepostet, der den Hitlergruß zeigte. Dieses Bild hatte der Betreffende schon im Januar 2018 selbst über soziale Netzwerke verbreitet.
Angeklagter aus Witten: „Ich wollte mich klar von ihm als Neonazi abgrenzen“
„Ich wollte mich damit klar von ihm als Neonazi abgrenzen, weil ich dazu schrieb: ,No words needed’, also Kommentar überflüssig“, sagte der Angeklagte jetzt vor Gericht. Er habe sich mit dem Mann gestritten, der seine Mutter beleidigt habe.
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Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe das Foto nicht öffentlich verbreitet, sondern nur in der geschlossenen Whatsapp-Gruppe. Dass dies dumm gewesen sei, wisse er selbst. Er sei aber im Gegensatz zum Urheber des Fotos selbst kein Neonazi.
Verfahren gegen Mann aus Witten gegen deutlich niedrigere Geldzahlung eingestellt
Tatsächlich hielt das Gericht verschiedene Interpretationsmöglichkeiten für denkbar. Die Staatsanwältin regte eine Einstellung des Strafverfahrens an – dem die Richter folgten, mit der Auflage, dass der Angeklagte 800 Euro an die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum zahlt.
Der Vereinskamerad mit dem Hitlergruß war wegen dieses und anderer Fotos damals verurteilt worden und anschließend aus dem Verein geflogen.hier gibt es mehr artikel, bilder und videos aus witten