Witten. Ein medizinisches Gutachten sollte klären, wie vergesslich ein Wittener wirklich ist. Der 36-Jährige hatte zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen.

Als Betrüger drückte ein 36-jähriger Mann aus Witten die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Er war im Dezember 2019 erstinstanzlich wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt worden und dagegen in Berufung gegangen. Er hatte, wie er zugab, 2018 zwei Monate lang zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen, obwohl er wieder in Arbeit war.

„Mein Mandant ist psychisch erkrankt und sehr vergesslich“, erläuterte seine Anwältin in der zweitinstanzlichen Verhandlung. „Ich leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung und bin in Therapie“, erklärte der Angeklagte. Im Tatzeitraum führte er mehrere Telefonate mit dem Arbeitsamt, vergaß aber mitzuteilen, dass er wieder eine Arbeit aufgenommen hatte.

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Das Gericht zweifelte an der Vergesslichkeit des Angeklagten. „Das ist nicht nachvollziehbar. Wollen Sie ernsthaft ein medizinisches Gutachten zu dieser Frage einholen“, gab der Vorsitzende zu bedenken. Er riet dazu, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzuziehen. Nach einer Beratungspause entschied sich der Angeklagte zu diesem Schritt. Damit ist die Verurteilung zu 1400 Euro Geldstrafe rechtskräftig.

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