Witten. Eine Wittenerin darf aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen. Trotz Ausnahmegenehmigung kam sie nicht weit, als sie in den Bus stieg.
Die Brille ist beschlagen, das Atmen fällt schwer – das Tragen einer Maske fällt manchen nicht leicht. In seltenen Fällen raten Ärzte sogar dringend von dem Schutz für Mund und Nase ab. Auch Bianca Gerland kann unter ihrer selbstgenähten Bedeckung nur schwer atmen. Denn die schwerbehinderte Wittenerin leidet seit längerem unter Asthma.
"Mein Mund wird trocken und ich bekomme nur sehr schlecht Luft", schildert Bianca Gerland (46) ihre Erfahrungen mit der Maske. Deshalb ging sie zu ihrem Hausarzt. "Er hat mich untersucht und mir anschließend ein Schreiben mitgegeben, das mich von der Mundschutzpflicht befreit", sagt die Frau. Ihr sei bescheinigt worden, dass die Maske zu einer "gesundheitlichen Verschlimmerung" ihrer Atemwegserkrankung führen könne.
Busfahrer wirft schwerbehinderte Wittenerin aus dem Bus
Nach einem Zahnarztbesuch wollte Bianca Gerland mit dem Bus nach Hause fahren. Sie stieg wie derzeit vorgeschrieben hinten ein. Um den Fahrer zu signalisieren, dass sie keine Maske braucht, hielt sie eigenen Angaben zufolge ihre Bescheinigung in die Luft. Doch der Mann am Steuer war offenbar nicht überzeugt. "Er wollte mir nicht glauben, dass es eine solche Bescheinigung gibt", sagt sie. Trotzdem durfte die 46-Jährige zunächst mitfahren.
Allerdings habe der Busfahrer mit ihr die ganze Zeit über diskutiert. Während er ihrem Eindruck zufolge unsicher war, ob eine solche Genehmigung überhaupt gültig ist, bestand Bianca Gerland auf ihr Recht, mitfahren zu dürfen. "Eine Haltestelle, bevor ich hätte aussteigen müssen, hat er mich dann aus dem Bus geschmissen." Was den Ausschlag dafür am Ende gab, kann die Wittenerin nicht mehr genau sagen. "Ich war so aufgeregt." Sie geht davon aus, dass sich der Fahrer persönlich angegriffen gefühlt hat. Ihn beleidigt oder gar randaliert habe sie nicht, betont Gerland mehrfach.
Die gehbehinderte Frau musste die letzten Meter zu ihrer Wohnung am Sonnenschein zu Fuß zurücklegen. Zwischendurch legte die Rollatorfahrerin immer wieder eine Pause ein. Erst nach etwa einer halben Stunde sei sie zuhause angekommen. "Ich habe sofort bei der Bogestra angerufen."
Ausnahmeregel gilt auch in Bus und Bahn
Dort wurde ihr bestätigt, dass sie mit dieser Bescheinigung sehr wohl Bus fahren dürfe – auch ohne Mundschutz. Das sagt auch Bogestra-Sprecher Christoph Kollmann. Die Ausnahmeregel betreffe nicht nur gesundheitlich eingeschränkte Fahrgäste, sondern auch Kinder bis zu sechs Jahren. Den Fahrer habe man darüber informiert, so Kollmann.
Allerdings habe die Wittenerin womöglich im Bus auf ihrem Rollator gesessen, was eine Gefahr für sie und alle anderen Fahrgäste darstelle, sagt der Bogestra-Sprecher. Bianca Gerland widerspricht deutlich. "Ich habe ganz normal auf einem Sitz gesessen." Bis sie den Bus verlassen musste.
Info:
Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April vor allem beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn. Ausnahmeregelungen gibt es zum Beispiel für Asthmakranke oder Menschen mit anderen schweren Lungen- oder Herzerkrankungen.
Die betroffenen Personen brauchen allerdings eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt, die sie immer bei sich haben sollten.
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