Witten. Das Gerichtsurteil ist eine Klatsche für Rat und Verwaltung in Witten. Man kann daraus auch eine Mahnung ablesen: Nehmt Bürgerbegehren ernster.
Mal ehrlich: Erinnern Sie sich an ein Bürgerbegehren, das der Rat in Witten schon einmal für zulässig erklärt hat? Man muss lange zurückdenken. Damals hieß der Bürgermeister Klaus Lohmann und es ging um einen Rathaus-Anbau, der schließlich tatsächlich per Bürgerentscheid gekippt wurde. Das waren Ausnahmen. Ansonsten hat es die demokratische Willensbildung, man könnte auch sagen Volkes Stimme, schwer in Witten. Allen Bekenntnissen zur „Bürger“-Stadt zum Trotz.
Natürlich muss man nicht mit der Initiative für einen grünen Kornmarkt einer Meinung sein, die erfolgreich dagegen geklagt hat, dass ihr Bürgerbegehren mir nichts dir nichts abgeschmettert wurde. Und ja: Der parlamentarische Prozess, Wittens Filetfläche zu bebauen, ist längst gelaufen. Und, ebenfalls ja: Es ist lästig, wenn man loslegen will (mit dem Bauen) und einem dann noch in die Suppe gespuckt wird. Trotzdem hätte man es sich in diesem Falle nicht so einfach machen dürfen.
Die Politik in Witten sollte aus diesem Urteil eine Lehre ziehen
Ohne die Unterstützerunterschriften abzuwarten, wurde das Begehren für unzulässig erklärt. Offenbar ein Verwaltungsfehler, der den jetzt rechtswidrigen Ratbeschuss erst möglich machte und den „grünen“ Kornmarkt-Verfechtern nun erst recht Auftrieb gibt. Die Politik sollte aus diesem Urteil die Lehre ziehen, Bürgerbegehren ernster zu nehmen und ihnen vielleicht einmal eine Chance zu geben.
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