Witten. Ostern sollte es für die Büttners nach Holland gehen. Doch Corona kam dazwischen. Familie ärgert sich über Vorgehen des Ferienpark-Betreibers.
Das Osterfest hatte sich Janina Büttner aus Witten in diesem Jahr eigentlich ganz anders vorgestellt. Zusammen mit zwei befreundeten Familien sollte es für die junge Mutter, Mann Tim und Sohn Hayden für fünf Tage nach Holland ans Meer gehen. Doch wegen der Corona-Pandemie wurde der Ferienpark, in dem die Büttners ein großes Haus für zehn Personen gebucht hatten, geschlossen.
So wie den Büttners geht es derzeit vielen Menschen in NRW. Doch die 36-Jährige ärgert sich über das Vorgehen des Ferienhaus-Anbieters, eine Kette mit zahlreichen Ferienparks in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland. "Zunächst wurde mehr oder weniger ignoriert, dass es die Corona-Problematik überhaupt gibt", ärgert sich Janina Büttner. Der Vermieter habe sich lange Zeit überhaupt nicht gerührt oder Informationen zur Verfügung gestellt.
Mitten in der Corona-Krise erhält Wittener Familie Post aus Holland mit Schlüsselkarten
Am 23. März erhielt die junge Mutter dann Post aus Holland - mit den Schlüsselkarten für die gebuchte Villa und den besten Grüßen für einen angenehmen Aufenthalt. "Da lief hier schon das volle Programm mit Kontaktsperren und allen anderen Beschränkungen", sagt Büttner, noch immer sichtlich entgeistert.
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"Wie hätten wir denn mit einem guten Gefühl zu zehnt unseren Urlaub dort in einem Haus verbringen sollen?", fragt sich die Wittenerin. Hinzu kommt: Der Ferienpark selbst war zu diesem Zeitpunkt zwar noch geöffnet, aber alle Angebote wie Kinderanimation abgesagt und Einrichtungen wie Restaurants und Schwimmbäder geschlossen.
Keine Antwort vom Ferienpark-Betreiber
Kurz darauf untersagte die lokale holländische Regierung dann alle touristischen Aufenthalte in der Region Rotterdam-Rijnmond, in der der von den Büttners gebuchte Ferienpark liegt. Also schrieb Mutter Janina Anfang April an den Anbieter und bat um Rückerstattung des bereits bezahlten Mietpreises. Statt einer Antwort erhielt sie kurz darauf ein standardisiertes Schreiben: Mit dem Hinweis, man müsse nichts weiter tun und würde automatisch einen Gutschein ausgestellt bekommen.
"Doch damit können wir nichts anfangen", ärgert sich die 36-Jährige. Denn der Gutschein muss in den nächsten zwölf Monaten eingelöst werden. "Das schaffen wir jetzt einfach nicht mehr", sagt Büttner. Denn die beteiligten Familien haben alle kleine Kinder im selben Alter. Die Mütter sind derzeit noch in Elternzeit, kehren aber alle im Sommer wieder in ihren jeweiligen Beruf zurück.
Gutschein statt Rückerstattung
Janina Büttner hatte deshalb auf die Kulanz des Anbieters gesetzt. Bislang vergeblich. Denn bis jetzt hat die Wittenerin keine Antwort auf ihre Bitte um Rückerstattung bekommen. Dafür flatterte am Mittwoch (15.04) ein Brief mit dem unerwünschten Gutschein ins Haus. "Es ist, als würde dort einfach niemand E-Mails lesen oder bearbeiten", ärgert sich Büttner.
Die Niederlande haben für Reiseanbieter generell die Möglichkeit geschaffen, sog. Corona-Voucher anstelle einer Rückerstattung anzubieten. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weist aber darauf hin, dass Kunden, die ein Ferienhaus oder eine -wohnung gebucht haben, diesen Gutschein nicht annehmen müssen.
Außerdem, so die Verbraucherschutzeinrichtung, sei man bei Annahme eines solchen Gutscheins, nicht gegen die Insolvenz des Unternehmens geschützt. Eine Sorge, die auch Janina Büttner hat. Sie hat sich nun ein weiteres Mal schriftlich an den Ferienpark-Betreiber gewandt und auf die Auszahlung ihres Reisepreises gepocht. Ausgang ungewiss.
>>>Info:
Die Grenzen zum Nachbarland Holland sind offiziell noch geöffnet. Doch sowohl die deutsche, als auch die niederländische Regierung raten dringend von Reisen ins jeweils andere Land ab. Es gibt vermehrt Kontrollen an der Grenze.
Ende März hat auch die bei Touristen aus NRW beliebte Ferienregion Zeeland den Tourismus gestoppt und Übernachtungen dort verboten.
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