Witten. Auch beim Wittener Ausländeramt findet derzeit kein Publikumsverkehr statt. Aufenthaltstitel müssen deshalb auf anderem Weg verlängert werden.

Aufenthaltstitel müssen trotz der Einschränkungen durch die Coronakrise verlängert werden. Das teilt die Ausländerbehörde der Stadt Witten mit. Da wegen der Vorsichtsmaßnahmen auch bei diesem Amt kein Publikumsverkehr möglich ist, müssen Verlängerungen von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen rechtzeitig auf anderem Weg beantragt werden.

„Dies kann auch formlos - z. B. per E-Mail oder per Post – erfolgen“, erklärt Mitarbeiter Leif Berndt. Niemand müsse sich Sorgen machen, da mit der Antragstellung der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet gesichert sei. Dazu wird den Antragstellern per Post eine Bescheinigung mit dem aktuellen Aufenthaltsstatus zugestellt.

Auch Verlängerung der Ausreisefrist sollte beantragt werden

Für die Verlängerung von Schengen-Visa oder visumfreien Aufenthalten gilt: Wer wegen der Folgen der Coronakrise derzeit nicht ins Herkunftsland zurückkehren kann, sollte ebenfalls bei der Ausländerbehörde per E-Mail eine Verlängerung der Ausreisefrist beantragen. Dazu ist es nötig, den Antrag zu begründen.

Fragen beantwortet die Ausländerbehörde telefonisch montags bis donnerstags von 9 bis 14 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail ist das Amt unter auslaenderbehoerde@stadt-witten.de zu erreichen, Briefe bitte an Rathaus (Ausländerbehörde), Marktstr. 16, 58452 Witten.

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