Witten. Den Verkehr an der Kreuzung Brauckstraße/Dortmunder Straße in Witten regelt eine Ampel. Allerdings fehlen dort Lichtzeichen für Fußgänger.

Mit viel Mühe versucht das ältere Ehepaar, aus der Brauckstraße kommend die Dortmunder Straße in Richtung Tiefendorf zu überqueren. Es gelingt ihnen nur, weil nette Autofahrer anhalten. Das Problem: An der Kreuzung in Witten gibt es zwar eine Ampelanlage - aber nur für Autos, nicht für Fußgänger. Sie sind an dieser Stelle schlicht nicht vorgesehen.

Rainer Schoppol ärgert sich darüber und hat sich an die Redaktion gewandt. Viele Passanten würden im Tiefendorf spazieren oder joggen gehen. Ein Abstecher zur Brauckstraße - etwa zum Bauhaus-Bäcker - käme nicht selten vor. Die Straße Tiefendorf geht direkt in die Brauckstraße über. Wäre da nicht dieses Hindernis, die Dortmunder Straße! Er fragt sich: Warum hat die Ampel an der Kreuzung keine Lichtzeichen für Fußgänger? "Zumindest wäre ein Hinweisschild am Ende der Brauckstraße angebracht, dass dort der Gehweg endet", schlägt er vor.

Fahrbahndecke der Wittener Kreuzung 2015 saniert

Die Kreuzung Brauckstraße/Dortmunder Straße fällt in zwei Zuständigkeitsbereiche: Die Stadt kümmert sich um die Brauckstraße, das Land um die L 660 (Dortmunder Straße). 2015 hat die Dortmunder Straße zwischen Brauckstraße und Salinger Feld eine neue Fahrbahndecke erhalten. Erneuert wurden dabei auch die Auf- und Abfahrt zur Autobahn A 448 und ein Stück der Brauckstraße.

"Wir haben uns damals mit der Stadt Witten abgestimmt, dass die Kreuzung keine Fußgängerampel bekommt", sagt Nadia Leihs, Sprecherin von Straßen NRW. Denn es gebe entlang der Dortmunder Straße keinen Fußgängerweg, zu dem die Ampel führen würde. Über ein "Gehweg endet"-Schild "könnte man sicherlich nachdenken". Auch eine Fußgängerampel wäre an dieser Stelle grundsätzlich möglich, sofern die Wittener Stadtverwaltung beim Landesbetrieb einen Bedarf anmelde.

Ist dieser gegeben? Frank Hoffmann, Sachgebietsleiter Verkehr bei Straßen NRW, erklärt: "Es gibt klare Regeln, wann außerorts an einer Landesstraße eine Fußgängerampel errichtet wird. Dazu muss ein Querungsbedarf nachgewiesen werden." Er zweifelt an, dass Verkehrszählungen eine entsprechend hohe Fußgängerfrequenz an der Kreuzung belegen würden. "80 Prozent aller Landesstraßen haben deswegen ja auch außerorts keinen Fußweg."

Keine Überquerungsmöglichkeit in der Nähe

Unverständlich findet dies Rainer Schoppol, vor allem angesichts des hohen Pkw- und Lkw-Aufkommens an der Kreuzung, besonders zur Rush Hour. "Als Fußgänger hat man nur eine Chance, dass die Fahrer die Situation erkennen und freundlich reagieren." Eine sichere Überquerungsmöglichkeit gibt es in der Nähe nicht, erst wieder auf Höhe des Autohauses Lueg. Auch wenn es nur wenige Fußgänger seien - ihre Sicherheit hätte an dieser Stelle doch Vorrang.