Witten. Ein Wittener (28) hat einem Freund die Kreditkarte gestohlen und 1000 Euro abgehoben. Dabei stand er noch unter Bewährung. Nun muss er in Haft.
Wegen Betruges musste sich am Donnerstag (6.2.) ein 28-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten. Er war im Oktober 2019 vom Schöffengericht Witten zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte einem Freund die Kreditkarte entwendet und mit dessen Geheimzahl 1000 Euro abgehoben.
Der Angeklagte gab die Vorwürfe zu und will den Schaden in Raten wieder gutmachen. Gegen das erstinstanzliche Urteil legte er Berufung ein. Doch das Ziel, eine Bewährungsstrafe, erreichte der Mann nicht. Schließlich beging er den Betrug unter laufender Bewährung und nur sechs Monate nach einer einschlägigen Verurteilung. Das Gericht sah einen besonders schweren Betrugsfall und betonte, die Verurteilung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung sei angemessen.
Wittener hat seine Spielsucht inzwischen überwunden
Der Angeklagte, der zwei Berufsausbildungen abbrach und von Gelegenheitsjobs lebte, fand im Januar eine feste Arbeit. Eine Ärztin bescheinigte ihm, er sei mittlerweile auf einem guten Weg. Der Mann leide an einer Persönlichkeitsstörung, sei aber voll schuldfähig. Früher galt er als spielsüchtig. Das sei inzwischen überwunden. Der Mann absolvierte mehrere Therapien.
Er habe dennoch 30.000 Euro Schulden und deshalb die Privatinsolvenz beantragt, erläuterte der Angeklagte. Dass er seinem Freund die Kreditkarte klaute und damit Geld abhob, tue ihm leid. Er habe damals aus Frust so gehandelt. Sein Bewährungshelfer berichtete, der Mann habe aus einer vorangegangenen Verurteilung noch 300 Sozialstunden abzuleisten. Die Staatsanwältin sah keine Möglichkeit, dem Angeklagten eine positive Sozialprognose zu stellen. Das Gericht verwarf die Berufung. Damit muss der Mann demnächst seine Haftstrafe antreten.Hier gibt es mehr Artikel, Bilder und Videos aus Witten