Witten. Wer einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt, muss mit einer dreimonatigen Bearbeitungszeit rechnen. Darauf weist die EN-Kreisverwaltung hin.

Über 12.900 Bürger im EN-Kreis haben 2019 einen_Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Laut Kreisverwaltung wurden dabei über 3500 Erstanträge gestellt. Der Kreis musste über 1800 Widersprüche bearbeiten, es gab fast 280 Klageverfahren. Die Anträge auf Schwerbehinderung nimmt die Nebenstelle der Kreisverwaltung am Wittener Schwanenmarkt entgegen.

Laut Verwaltung werden zunächst Berichte von Ärzten, Kliniken und weiteren Stellen angefordert. Erst wenn diese vorliegen, könne eine gutachtliche Stellungnahme eines Arztes eingeholt und über den Antrag entschieden werden. Die Bearbeitung eines Antrags dauere rund drei Monate. Ein Antrag auf Schwerbehinderung kann seit November auch online beantragt werden (www.sqbix-online.nrw.de). Hier gibt es auch Auskünfte zum Stand des Verfahrens. „Wegen der notwendigen Entbindung von der Schweigepflicht muss der Antrag am Ende des Online-Verfahrens aber noch ausgedruckt und unterschrieben werden“, erklärt Nadine Volmer, Leiterin des Sachgebietes „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ beim Kreis.

Mit einem Schwerbehindertenausweis genießen Berufstätige einen besonderen Kündigungsschutz

Einen Schwerbehindertenausweis erhält jeder, bei dem der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Für anerkannte Schwerbehinderungen können von Betroffenen so genannte Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Dazu zählen etwa der besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens. Bürger, die ihren Schwerbehindertenausweis nutzen möchten, um Parkerleichterungen zu erhalten, müssen sich an die Stadtverwaltung wenden.

Die Nebenstelle der Kreisverwaltung am Schwanenmarkt 5-7 ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Telefon: 02302/9222 01. Weitere Informationen unter www.en-kreis.de, Stichwort „Schwerbehindertenausweis“.