Witten. Ein 20-jähriger Wittener musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll eine Lebensgefährtin verprügelt haben.

Mehrmals soll ein 20 Jahre alter Wittener seine Lebensgefährtin verprügelt haben. Angeklagt waren vor dem Jugend-Schöffengericht in Bochum fünf Taten, die sich laut Staatsanwaltschaft zwischen April 2016 und Januar 2018 zutrugen. Der 20-Jährige musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, weil teils erhebliche Verletzungen die Folge gewesen waren.

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Die Richter stellten das Verfahren dennoch gegen die Auflage ein, 300 Euro ans Frauenhaus Bochum zu zahlen. Kommt der Angeklagte dieser Aufforderung nach, ist das Strafverfahren für ihn beendet.