Witten. Für manche ist es nur eine Rechnung, für andere eine „taktlose“ Kostenaufstellung. Die Wittener Gemeinde sollte besser auf ihre Wortwahl achten.

Dieser Vorfall – er hat zwei Seiten. Dass eine Gemeinde eine Rechnung für Trauerfeier und Bestattung ausstellen muss, das ist hier nicht der Stein des Anstoßes. Jeder weiß, dass die Beerdigung eines Menschen teuer ist. Die Rechnung dokumentiert dabei nur im Detail die einzelnen Kosten – wie jede andere Rechnung auch. Doch genau das ist der Punkt.

Es geht nicht um die Rechnung für eine Reparatur

Es geht hier nicht um die Reparatur einer Sache, sondern um die Beerdigung eines Menschen, der trauernde Angehörige hinterlässt. Allein die Zustellung der Rechnung schon vier Tage nach der Trauerfeier würde auch ich als Zumutung empfinden. Doch vielleicht war dies aus praktischen Gründen nicht anders möglich.

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Was aber möglich wäre: Ein beigelegtes Schreiben, dass nicht gleich mit der Tür ins Haus fällt, sondern die Anteilnahme der Gemeinde kurz zum Ausdruck bringt. Dass das geht, weiß ich aus eigener Erfahrung. Ja, es sind nur Worte. Doch sie können ein wenig Mitgefühl und Wertschätzung ausdrücken – ein Anliegen, dass nicht nur, doch gerade für die katholische Kirche gelten sollte.