Witten. Er verkaufte nicht nur Bonbons, sondern auch Drogen, besaß Waffen und Kinderpornos: Im Prozess gegen eine Wittener Kioskbesitzer fiel das Urteil.
In einem Prozess um kiloweise Drogen hat das Landgericht Bochum das Urteil verkündet. Ein 47 Jahre alter Wittener Kioskbesitzer muss wegen bewaffneten Drogenhandels und dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Videos für vier Jahre und zwei Monate in Haft. Damit blieben die Richter deutlich unter der von der Staatsanwältin geforderten Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Im Kiosk des Mannes und einem Schuppen dahinter hatten Fahnder im März 1,3 Kilo Marihuana, 3,2 Kilo Amphetamin sowie 150 Ecstasy-Tabletten sichergestellt. Der Mann gestand, mit den Drogen gehandelt zu haben. Nur ein Drittel sei für den Eigenkonsum bestimmt gewesen, erklärte er. Anfangs hatte er am Wochenende gekifft, in den letzten drei Jahren dann regelmäßig. Vor fünf Jahren eröffnete der Mann seinen Kiosk, den er allein betrieb. Er nahm Amphetamin zum Wachbleiben und Cannabis nach Feierabend, um wieder ruhiger zu werden. Er sei durch das Umfeld am Kiosk zu den Drogen gekommen, die ihm angeboten worden seien. Täglich habe er ein bis eineinhalb Gramm konsumiert und etwa ein halbes Gramm Marihuana geraucht.
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Ein Lieferant habe ihn erst mit kleinen Mengen Drogen versorgt, später mit größeren Mengen. Die angeklagten Betäubungsmittel habe er erst zwei Tage vor seiner Verhaftung „auf Vorrat“ eingekauft. Anfangs habe er gebrauchsfertiges Amphetamin erhalten, später flüssige Ware, woraus der Angeklagte den Stoff selbst herstellte. Daher waren bei der Durchsuchung auch Chemikalien gefunden worden. Neben den Drogen waren auch Pfefferspray und ein verpacktes Gewehr sichergestellt worden. Damit war der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels gegeben. Außerdem wurden mehrere Stangen unverzollter Zigaretten und rund 4000 Euro Bargeld eingezogen.
Kinderpornos über Whatsapp erhalten
Außerdem entdeckten die Fahnder Kinderpornos auf dem Rechner und Handy des Mannes. „Die wurden mir über Whatsapp geschickt“, entschuldigte sich der Angeklagte dafür. Das ändere nichts daran, dass damit Besitz der verbotenen Pornos vorliege. Andernfalls hätte er die Pornos umgehend löschen müssen, so die Richter. Das Gericht ordnete außerdem an, dass der Mann in eine Drogenentzugsklinik eingewiesen wird. Eine Schuldunfähigkeit wegen seiner Drogensucht hatte der Gutachter für den Angeklagten ausgeschlossen.