Witten. SPD und Grüne klagen für die Wiedereinführung der Stichwahl für Bürgermeister. Büteführ sieht „machttaktisches Gefummel“ der Regierungsparteien.

CDU und FDP im Landtag haben die Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl gekippt. Dagegen haben nun SPD und Grüne Klage vor dem NRW-Verfassungsgericht eingereicht. „Die Änderungen im Kommunalwahlrecht sind nicht nur politisch und demokratietheoretisch falsch, sie sind auch verfassungswidrig“, begründet die SPD-Landtagsabgeordnete Nadja Büteführ diesen Schritt.

Nach Vorstellung von CDU und FDP soll künftig ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausreichen. Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.

„Machttaktisches Gefummel“

Die Landtagsabgeordnete Nadja Büteführ (SPD) aus Herdecke.
Die Landtagsabgeordnete Nadja Büteführ (SPD) aus Herdecke. © HO

Für Büteführ ist das Vorgehen der Regierungsparteien „ein rein machttaktisches Gefummel zum eigenen Vorteil.“ Aus Sicht der Sozialdemokratin wolle man sich auf diese Weise „die Rathäuser zur Beute machen.“ Eine große Gefahr sieht die Abgeordnete für Witten und Herdecke darin, dass durch die Abschaffung der Stichwahl die Wahrscheinlichkeit steige, dass künftig Bürgermeister mit nur 25 Prozent ins Amt kommen könnten und somit sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich haben könnten.

„Dies ist ein Problem für die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten. In NRW können im nächsten Jahr als einzigem Bundesland in Deutschland ,Minderheitenbürgermeister‘ ins Amt gelangen“, sagt Büteführ.

Menschen ohne deutschen oder EU-Pass würden abgewertet

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Hinzu kommt: Die Änderung beim Zuschnitt der Wahlkreise würde Menschen ohne deutschen oder EU-Pass nach Ansicht der Landtagsabgeordneten als Mitglieder der Gemeindegesellschaft abwerten. „Sie zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen“, gibt die 53-jährige Politikerin zu Bedenken. Sie bei den Wahlkreiszuschnitten nicht zu berücksichtigen, mache sie zu „Menschen zweiter Klasse“.