Die Bogestra bekam alles auf direktem Wege. So etwas geht nicht. Denn private Verkehrsunternehmen haben ein Recht auf fairen Wettbewerb.
Das Vergaberecht für den öffentlichen Nahverkehr ist höchst kompliziert, weil auch schwierige EU-rechtliche Fragen hineinspielen. Rückenwind für die Argumentation von Busunternehmer Peter Killer gab es zuletzt vom Europäischen Gerichtshof. Der befand in einem Urteil, dass eine direkte Vergabe von ÖPNV-Aufträgen für den Busverkehr nur erlaubt ist, wenn der Auftragnehmer das wesentliche Betriebsrisiko trägt. Meint: Nur geringe Zuschüsse in Anspruch nimmt. Was für die Bogestra bekanntlich nicht zutrifft, die regelmäßig hohe Verluste einfährt.
ÖPNV ist ein Zuschussgeschäft, kann ohne Steuergelder nicht flächendeckend funktionieren. Die Münsteraner Vergabekammer hat beim Fall Peter Killer betont, dass öffentliche Auftraggeber die Vergabebestimmungen beachten müssen. Sprich: Private Verkehrsunternehmen müssen eine faire Chance haben, am Wettbewerb teilzunehmen.