Witten. Trotz verminderter Schuldfähigkeit muss eine Frau (44) aus Witten lange ins Gefängnis. Sie hatte ihren Mann durch einen Stich ins Herz getötet.

. Zu siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags hat das Bochumer Schwurgericht eine 44-jährige Frau aus Witten verurteilt, die am 27. November 2018 ihren Mann (45) angeblich aus Eifersucht erstach.

Die Richter bescheinigten der Angeklagten eine verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit. Eine Psychiaterin sprach von einer typischen Affekttat. Die Frau, die sich von ihrem Mann scheiden lassen wollte, habe ihre Enttäuschung und Wut nicht rausgelassen. Am Tattag sei die hochexplosive Mischung dann explodiert.

Nach der Tat eine halbe Flasche Wodka geleert

Die Frau habe unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten, so die Gutachterin. Sie leide aber unter keiner psychischen Erkrankung. Zur Tatzeit sei sie nicht betrunken gewesen. Allerdings hatte die Frau danach eine halbe Flasche Wodka getrunken, so dass mehr als zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt wurden. Die Ehe bestand seit 23 Jahren. In der Krise befand sich die Beziehung bereits seit rund sechs Monaten vor der Bluttat.

Der Ehemann und die Angeklagte hatten ihre Arbeit verloren, später auch ihre Wohnung. Es gab Mietrückstände. Einige Wochen war man zu den Eltern der Frau gezogen, dann in der Wittener Winkelstraße eingezogen. Doch der Mann beteiligte sich nicht an den nötigen Renovierungsarbeiten. Er trank schon morgens Wodka und soll die Frau ihren Angaben zufolge auch als „kalt wie ein Fisch“ beschimpft und ihr vorgeworfen haben, sie sei gleichgültig.

Sie hatte ihren Mann im Verdacht fremdzugehen

Die Frau hatte ihren Mann im Verdacht, fremdzugehen, weil er später nach Hause kam und sie nicht mehr beachtete. Ob es tatsächlich eine Geliebte gab und die Tätern sie halbentkleidet mit ihrem Mann auf dem Sofa in der ehelichen Wohnung erwischt hatte, spielte für das Gericht keine Rolle. Fest steht, die Frau stach mit einem Küchenmesser einmal in die Brust und traf dabei das Herz. Der Mann starb innerhalb weniger Minuten. Anschließend rief die Frau selbst die Rettungskräfte und stellte sich der Polizei. Der Staatsanwalt hatte neun Jahre Haft beantragt.

Die Angeklagte zeigte sich bei der Urteilsverkündung erschüttert. „Ich wollte ihn nicht umbringen“, sagte die Frau in ihrem Schlusswort. Das sah das Gericht anders. Wer jemandem mit einem Messer in die Brust steche, wolle töten. So erklärte sich dann auch die am Ende überraschend hohe Strafe.

Richter gehen von einem Streit des Paares aus

Mord war es aber nicht vor, da das typische Merkmal der Heimtücke fehlte. Die Richter gehen davon aus, dass es zwischen der Frau und ihrem Mann zu einem Streit gekommen war. Sie hatte von Anfang an ein Geständnis abgelegt, aber keine Erinnerung mehr an den Messerstich selbst. Anschließend hatte sie die Brust ihres Mannes von Blut gereinigt und ihn auf der Couch zugedeckt. Ihre Verteidigerin hatte das Gericht um eine milde Strafe gebeten.