Witten. Wegen Steuerhinterziehung musste sich ein Wittener Unternehmer vor Gericht verantworten. Fünf Jahre lang ging es bei ihm drunter und drüber.
Fünf Jahre lang ging bei einem Geschäftsmann aus Witten alles drunter und drüber. „Ich hatte Alkoholprobleme, meine Lieferanten wollten keine Rechnungen schreiben und schließlich wurde mir mein Aktenkoffer mit allen Unterlagen für den Steuerberater geklaut“, entschuldigte sich der 62-Jährige vor dem Amtsgericht Bochum.
Die Anklage lautete auf Steuerhinterziehung in einer Gesamthöhe von über 63.000 Euro. Der Angeklagte, inzwischen Rentner, handelte mit Fleischereimaschinen. Zwischen 2013 und 2017 gab der Unternehmer laut Anklage keine Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuererklärungen ab. So lief die gewaltige Steuerschuld auf, die großteils auf Schätzungen beruht.
Richter ließ mehrere Anklagepunkte fallen
Eigentlich war der Mann als Kleinunternehmer tätig und hatte den Überblick über seine Geschäfte verloren.
Der Richter beschränkte die Vorwürfe auf das Jahr 2016 und hier auf die Umsatz- und Einkommenssteuer. Die restlichen Anklagepunkte wurden eingestellt. Für diese Steuerhinterziehung in zwei Fällen errechnete das Gericht einen Schaden von 48.000 Euro. Der Staatsanwalt rechnete dem Angeklagten sein Geständnis hoch an, der Verteidiger bat um ein mildes Urteil.
Der Amtsrichter verurteilte den 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 25 Euro – insgesamt also 2250 Euro. Die Strafe kann der Angeklagte in Raten abzahlen. Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten auf die Einlegung einer Berufung. Damit ist das Urteil rechtskräftig.