Witten. Ein Wittener Sprayer war gegen seine Verurteilung zu sechs Monaten Haft in Berufung gegangen. Doch zum Gerichtstermin erschien er nicht.

. Als Sprayer ist ein vorbestrafter Mann zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Witten vom Dezember 2018 hatte er Berufung eingelegt. Der Mann hatte, so die Anklage, in Annen eine städtische Mauer mit Graffiti beschmiert. Die Säuberungsarbeiten kosteten die Stadt anschließend rund 2000 Euro.

Am Montag musste sich das Landgericht Bochum nun in zweiter Instanz mit dem Vorwurf befassen. Vorgeworfen wird dem Mann „unbefugtes Ändern des Erscheinungsbildes einer Sache“. So umständlich lautet, juristisch korrekt gesprochen, das Delikt. Von Sachbeschädigung ist nur noch die Rede, wenn eine Sache anschließend gar nicht mehr wieder herzurichten ist.

Der Mann hat bereits 16 Vorstrafen

Ob eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich wäre, wurde in Bochum aber gar nicht erörtert. Der Vorsitzende Richter wollte dem Angeklagten eigentlich eine Brücke bauen und einen Teil der Vorwürfe einstellen, wie er vor Prozessbeginn mit dem Verteidiger besprach. Doch daraus wurde nichts, weil der Mann seiner Verhandlung fernblieb. Auch bei seinem Verteidiger hatte er sich nicht gemeldet.

Unentschuldigtes Fehlen vor Gericht kommt aber nicht gut an. Die ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten wurde überprüft und auch festgestellt. Somit blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als die Berufung zu verwerfen. Der bereits mehrfach verurteilte Angeklagte muss in Kürze seine sechsmonatige Haftstrafe antreten.

Die dicke Strafakte des Mannes weist 16 Vorstrafen auf. Es handelt sich zumeist um Körperverletzungsdelikte. Der Deutsche Städtetag beziffert den jährlichen Schaden durch illegale Graffiti deutschlandweit auf rund 200 Millionen Euro