Witten. . Die Richterin bescheinigt dem Angeklagten ein „Aggressionsproblem“. Der 22-Jährige beleidigte mehrfach. Seine Freundin etwa sei eine Schlampe.
Wegen Beleidigung in zwei Fällen sowie wegen Bedrohung drückte am Dienstag ein 22-jähriger Wittener die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Der gebürtige Ukrainer hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Witten eingelegt, das ihn im Januar zu vier Monaten Haft verurteilt hatte. In der Berufung ging es dem Angeklagten um eine Strafaussetzung zur Bewährung.
Dafür allerdings sah Vorsitzende Richterin Regine Striepen keine Möglichkeit. Schließlich hatte der Mann gerade mal einen Monat nach einer Verurteilung in anderer Sache seiner Ex-Freundin im Juli 2018 gedroht, er werde sie umbringen und sie als Hure und Schlampe beschimpft. „Das erstinstanzliche Strafmaß ist absolut in Ordnung“, stellte die Richterin klar. Außerdem gebe es neue Verfahren, drei neue Beleidigungsvorwürfe waren vorerst eingestellt worden.
Ständig mit Freundin gestritten
Im Übrigen droht der Widerruf einer Bewährungsstrafe in anderer Sache. Eine positive Sozialprognose könne dem Mann somit nicht gestellt werden. „Es scheint ein Aggressionsproblem zu geben“, merkte die Richterin an. „Ich bereue die Taten“, entschuldigte sich der Angeklagte. Er habe damals 2018 emotional gehandelt. Mit seiner Freundin habe er sich ständig gestritten und wieder versöhnt. Inzwischen vertrage man sich wieder.
Er sei jetzt in psychologischer Behandlung und seit einer Suchtbehandlung seit vier Wochen drogen- und alkoholfrei. „Ich bin ruhiger geworden“, erklärte er. Seit seinem 13. Lebensjahr habe er regelmäßig gekifft.
Das Gericht riet dem Angeklagten, seine Berufung besser zurückzunehmen, da kein günstigeres Urteil zu erwarten sei. Nach eingehender Beratung mit seiner Verteidigerin entschloss sich der Mann, das erstinstanzliche Urteil anzunehmen. Damit bleibt es bei der verhängten viermonatigen Haftstrafe, die der Mann demnächst antreten muss.