witten. . Reparatur oder Modernisierung? 45 Euro Mieterhöhung oder 90? Um diese Streitpunkte ging es im Prozess zwischen LEG und einer Mieterin in Witten.
Nach einer Fassadensanierung in der Schückingstraße in Annen im Jahr 2016 hatten Mieterhöhungen für großen Ärger gesorgt. Die LEG als Eigentümerin verklagte unter anderem eine Mieterin, die sich geweigert hatte, die erhöhte Miete zu zahlen. Nun, fast drei Jahre später, befasste sich das Amtsgericht Witten mit dem Fall. Es ging um eine Erhöhung um 90,25 Euro monatlich.
Der Mieterverein unterstützte die Frau, weil bereits die seinerzeitige Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen aufgrund fehlender Angaben unwirksam gewesen sei. Amtsrichter Brelinger schlug den Parteien einen Vergleich vor, auf den sich beide Seiten einließen. Damit steigt die Miete rückwirkend ab 1. März 2018 nur um 45 Euro.
Streit um Betriebskosten blieb offen
Der Streit um Betriebskosten blieb offen, da die Kosten ohnehin in der tatsächlich angefallenen Höhe abgerechnet werden. Hier hatte der Vermieter trotz eines deutlichen Heizkostenguthabens um zehn Euro erhöhte Betriebskosten gefordert. „Das ist ungewöhnlich“, merkte der Richter an.
Der Anwalt der Mieterin zeigte sich mit dem Vergleich zufrieden. Aus Sicht des Mietervereins hatte die LEG den Aufwand für den seit langem überfälligen Anstrich, eine am Dach erforderliche Asbestsanierung und weitere Reparaturmaßnahmen unter angeblichen Kosten der Fassadendämmung verborgen. Auf dieser Grundlage berechnete der Vermieter angeblich eine überhöhte und undurchsichtige Kostenumlage. Angaben zu den Auswirkungen der Dämm-Maßnahmen auf den Energiebedarf der Wohnung und auf die Heizkosten fehlten in den Schreiben völlig.
Erfolge für Mieter schon in früheren Prozessen
Auch soll der Konzern Architektenhonorare berechnet haben, obwohl gar keine externen Architekten beauftragt worden waren. All dies war erst aufgefallen, als der Mieterverein die Übersendung von Belegen durchgesetzt hatte, die allerdings bis heute nicht vollständig vorlägen.
Bereits in zwei vorangegangenen Prozessen zur Modernisierung in der Schückingstraße wurden Vergleiche erzielt, die eine deutlich geringere Mieterhöhung zur Folge haben als vorgesehen. Der Mieterverein will auch für die restlichen betroffenen Mieter eine Absenkung der starken Mieterhöhung um die Hälfte bzw. auf das Niveau des Wittener Mietspiegels erreichen.