witten. . Er schlug einen Mann brutal zusammen. Dafür bekam ein Wittener 18 Monate. Um nicht ins Gefängnis zu wandern, legte er Berufung ein – vergeblich.
Wegen gefährlicher Körperverletzung drückte ein 40-jähriger Wittener am Dienstag die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Erstinstanzlich hatte ihn das Schöffengericht im Juli 2018 zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der geständige Mann Berufung eingelegt, um eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Daraus wurde allerdings nichts.
„Auch wenn der Angeklagte vom Opfer provoziert worden sein sollte, handelt es sich hier um keinen minderschweren Fall von Körperverletzung“, sagte Richterin Regine Striepen. Mehrfach habe der Täter nachgesetzt.
Bierflasche auf den Kopf geschlagen
So gab er dem Opfer am 27. August 2017 vor einer Kneipe an der Berliner Straße erst einen Kopfstoß, dann hieb er ihm von hinten eine Bierflasche auf den Kopf und schlug auch noch auf den am Boden liegenden Mann ein und schlug seinen Kopf gegen eine Wand. Außerdem sei der Mann Bewährungsversager und ihm könne keine positive Sozialprognose gestellt werden. Eine Bewährungsstrafe sei damit unmöglich. Allerdings reduzierte das Gericht die Haft auf ein Jahr.
Zwei Insassen eines Autos, die aufgrund der Schlägerei auf offener Straße anhalten mussten, waren damals Zeugen der Gewalttat. Der Angeklagte wurde in Portugal geboren, kam als 13-Jähriger nach Deutschland und brach die Hauptschule in Witten ohne Abschluss als 15-Jähriger ab. 2016 war er wegen dreifacher gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Bis 2006 hatte der Mann im Edelstahlwerk gearbeitet, dann verlor er den Job, als er wegen Drogenhandels mit Kokain verhaftet wurde.
Als 16-Jähriger erstmals Koks konsumiert
„Als 16-Jähriger habe ich erstmals Koks konsumiert“, erläuterte er am Dienstag. 2011 habe er eine Entzugstherapie erfolgreich beendet und seitdem keinerlei Drogen mehr konsumiert. Dafür habe er ab 2015 vermehrt Alkohol getrunken, um seine Panikattacken zu bekämpfen. Seit 2011 ist er in Behandlung wegen Angstzuständen und Depressionen. Außerdem absolvierte der Mann ein Anti-Gewalt-Training.
Seit zwei Jahren ist der Angeklagte mit einer 23-jährigen Frau zusammen, mit der er einen kleinen Sohn hat. Eine Betreuerin kümmert sich um seine Behördenangelegenheiten. „Ich habe ihn nie aggressiv erlebt. Er lebt von Sozialhilfe und ist wegen psychischer Störungen als erwerbsunfähig eingestuft“, erläuterte die 55 Jahre alte Zeugin.
Gutachter: Nicht vermindert steuerungsfähig
Ein Gutachter stellte klar, dass der Mann zur Tatzeit nicht vermindert steuerungsfähig war wegen des Genusses einiger Biere. Der Angeklagte leide unter einer Angststörung, die bisher nicht optimal behandelt worden sei. Er habe früher Amphetamin und Extasy konsumiert, um Panikattacken zu bekämpfen. Die spätere Abhängigkeit von Kokain habe er erfolgreich besiegt. Er riet zu einer weiteren ärztlichen Behandlung und einer Psychotherapie.
Der Verteidiger sah Gründe für eine positive Sozialprognose und bat um eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwältin widersprach und sah keine gefestigte Familienstruktur durch die neue Lebensgefährtin. Außerdem habe der Mann weiter keine Arbeit und könne finanziell nicht für sie und das Kind sorgen. Sie beantragte, es bei eineinhalb Jahren ohne Bewährung zu belassen.