Witten. . Die Sparkasse befürchtet, Terror finanzieren zu können – und will dem „Interbündnis“ das Konto kündigen. Gerichtsurteil steht noch aus.

„Kontosperrung muss vom Tisch!“ Das forderten Donnerstagfrüh ein Dutzend linksradikaler Demonstranten vor dem Amtsgericht. Eine halbe Stunde später sorgten sie für einen überfüllten Gerichtssaal. Dort ging es um die Frage: Darf die Sparkasse – als Anstalt des öffentlichen Rechts – das Konto des antifaschistischen Internationalistischen Bündnisses (Interbündnis) kündigen?

Grund für die Kündigung des Antifa-Kontos war die Vermutung, dass dadurch terroristische Aktivitäten finanziert werden könnten. Ein Blog-Artikel hatte die Sparkasse im August 2018 darauf aufmerksam gemacht, dass das Interbündnis der als terroristisch eingestuften Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) nahestehe. Die „Sympathisanten der PFLP“ sind auf einer Online-Liste als Trägerorganisation des Bündnisses aufgeführt.

„Als politisches Kampfmittel missbraucht“

Das Interbündnis selbst findet den Vorwurf „unverschämt“. Man sei zwar solidarisch mit dem „palästinensischen Befreiungskampf“. „Allerdings lehnen wir Terror als Widerstandsform ab“, so Kassierer und Kontoinhaber Heinz Vöhringer vor dem Prozess. Mit dem Konto würden Flyer, Plakate oder Versammlungen in Deutschland finanziert.

Anwalt Frank Stierlin versuchte vor Gericht klarzustellen, dass es die PFLP an sich in Deutschland überhaupt nicht gebe und die „Sympathisanten der PFLP“ mehr als loser Zusammenschluss als eine Organisation zu begreifen seien. Darüber hinaus warf er der Sparkasse vor, parteiisch zu handeln. „Wenn man der Kritik an der israelischen Regierung mit einer Kontokündigung begegnet, wird diese als politisches Kampfmittel missbraucht“, so Stierlin.

Urteil in den nächsten drei Wochen

Für die Sparkasse offensichtlich heiße Luft. „Die PFLP steht nun mal auf der Liste der Träger. Uns kann nicht zugemutet werden, so ein Konto bei uns führen“, sagte Michael Klüter, der das Kreditinstitut vertrat. Die Sparkasse wollte das Konto zunächst zum 31. Oktober 2018 kündigen. Aktuell kann das Interbündnis das Konto mindestens bis zum rechtskräftigen Urteil nutzen. Das Interbündnis wertet dies als Erfolg erster Protestaktionen.

Das Gericht möchte nun die Organisationsstruktur der Gruppierung erneut unter die Lupe nehmen. Ein Urteil wird in den nächsten drei Wochen erwartet. Das Bündnis kündigte bereits an, im Falle einer Niederlage in Revision gehen zu wollen.