Witten. . Schon als 17-Jähriger sei er spielsüchtig geworden, meint der Angeklagte. Aus Geldmangel kaufte er keine Fahrkarten und wurde mehrmals erwischt.
Weil er mehrmals als Schwarzfahrer in der Bahn erwischt wurde, drückte ein 33-jähriger Wittener am Dienstag die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Der Mann hatte Berufung gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Witten zu einer viermonatigen Haftstrafe eingelegt. „Ich war spielsüchtig und hatte kein Geld, um mir Fahrkarten zu kaufen“, entschuldigte sich der Angeklagte.
Inzwischen geht er aktiv gegen die Spielsucht an und besucht regelmäßig Sitzungen des Blauen Kreuzes. Außerdem hat er Aussicht auf Bewilligung einer ambulanten Therapie, die er neben seiner Arbeit machen möchte. „Ich bin jetzt spielfrei und entspannter“, erläuterte er den Richtern. Mit der Spielsucht sei es als 17-Jähriger losgegangen. Ständig besuchte er Spielhallen und spielte zuletzt auch Poker. Die Folge sind unter anderem 15.000 Euro Schulden.
Nur noch die Freundin darf ans Bankkonto
Er sei damals wie in einem Tunnel gewesen, habe drei Tage lang durchgespielt und sei nicht zuhause gewesen, erklärte der Angeklagte. Die Sucht habe auch die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin belastet, die aktuell an Krebs erkrankt ist. Der Mann selbst wuchs bei seinem Vater, einem Alkoholiker, im Heim und bei Pflegefamilien auf. In jungen Jahren gab es Verurteilungen wegen Körperverletzung, Diebstahl und Raub. So musste er einmal eine zweijährige Jugendstrafe verbüßen.
Positive Sozialprognose ist nun möglich
„Er ist bemüht, sein Leben in den Griff zu kriegen“, meinte die Bewährungshelferin. So habe der Mann seit dem Sommer überhaupt nicht mehr gespielt. Zugriff auf sein Bankkonto habe allein seine Freundin, die ihm Geld zuteilt. Das Amtsgericht Witten hatte den Mann kurz vor seiner letzten Verurteilung bereits im Oktober 2017 zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe wegen Beförderungserschleichung verurteilt. Dennoch wurde er knapp zwei Monate später erneut als Schwarzfahrer gefasst.
„Damals war keine positive Sozialprognose möglich, aber jetzt“, erklärte der Staatsanwalt und sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus. Das Gericht folgte ihm und verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Es erteilte ihm auch die Weisung, eine ambulante Therapie zur Behandlung seiner Spielsucht zu absolvieren. „Das wird kein Sprint, sondern ein Marathonlauf“, machte Vorsitzende Richterin Regine Striepen deutlich.