Witten. . Zu vier Jahren und neun Monate hat das Landgericht den 24-jährigen Wittener verurteilt, der einen Syrer (18) auf der Annenstraße erstochen hatte.

Für vier Jahre und neun Monate muss der 24-jährige Mann ins Gefängnis, der Anfang April einen Flüchtling aus Syrien auf der Annenstraße erstochen hatte.

Der Deutsche kam bei der Urteilsverkündung am Dienstag vor dem Bochumer Landgericht mit einer Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge davon. Die Anklage hatte den Vorwurf fallen lassen, dass er töten wollte. Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen den Mann, der bisher in U-Haft saß, vorerst außer Vollzug. Er muss sich einmal wöchentlich auf der Polizeiwache melden.

Streit um eine verschwundene Wodkaflasche

Bei dem Streit um eine verschwundene Wodkaflasche in der Nacht zum 8. April hatten sich zwei Gruppen gegenübergestanden, Deutsche und Syrer. Das Opfer hatte dem Angeklagten an den Hals gegriffen und den Mann nach hinten geschoben. Völlig überraschend zog der ein Messer und stach wuchtig zu. Die Klinge traf den Hals, durchtrennte eine Schlagader und das Opfer verblutete an Ort und Stelle.

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Von JürgenAugstein-Peschel

„Ein Tötungsvorsatz war nicht erkennbar“, betonte der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus. Der Mann habe seinem Gegner in den Oberarm stechen wollen. Allerdings habe der Angeklagte nicht aus Notwehr gehandelt, denn der Messerstich sei unverhältnismäßig gewesen. Er habe den Einsatz seines Messers vorher nicht angedroht, so dass das Opfer völlig überrascht wurde. Die Richter sahen in der tödlichen Gewalttat dennoch einen minder schweren Fall. Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten sieben Jahre Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch wegen Notwehr.

Geständnis wirkt sich zugunsten des Angeklagten aus

Der Angeklagte hatte vor der Tat fünf Flaschen Bier getrunken, galt aber als voll schuldfähig. Strafmildernd wertete das Gericht sein Geständnis. Außerdem hatte sich der Mann kurz nach der Tat selbst bei der Polizei gestellt und er ist bisher nicht vorbestraft. Freigesprochen wurde er von dem Vorwurf, einen weiteren Syrer mit dem Messer verletzt zu haben. Der Täter, der dem Opfer eine Verletzung am Bauch beibrachte, bleibt unbekannt.

Außerdem verurteilten die Richter den Angeklagten, bis zu 10.000 Euro Schmerzensgeld an den Vater des getöteten 18 Jahre alten Ahmad zu zahlen. Bei den Eltern hatte sich der Angeklagte für die Tat entschuldigt. Es habe sich um einen tragischen Unfall gehandelt