Witten. . Im Prozess um die tödliche Messerstecherei auf der Annenstraße hörte das Bochumer Schwurgericht weitere Zeugen. Angeklagt ist ein Wittener.

Im Prozess um die tödliche Messerstecherei auf der Annenstraße am 8. April hörte das Bochumer Schwurgericht am Freitag weitere Zeugen. Angeklagt ist ein 24-jähriger Mann aus Witten, der das Opfer durch einen Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt haben soll. Der verletzte 18 Jahre alte Syrer starb wegen des massiven Blutverlustes noch vor Ort.

„Ich hatte ein Problem mit einem anderen Mann aus der Gruppe“, schilderte ein 19 Jahre alter Syrer den Richtern. Er habe mit seinen Eltern telefoniert und die Leute seien sehr laut gewesen. „Ein Freund des Angeklagten kam zu mir und wir diskutierten“, berichtete er. Der Streit sei damit eigentlich beendet gewesen. Plötzlich sei dann aber aus der Gruppe der Deutschen heraus nach einer verschwundenen Flasche Wodka gefragt worden. „Ich sah nur noch, wie Ahmad blutete und umfiel. Das war alles“, berichtete der Zeuge.

Kiosk-Betreiber wurde als Zeuge gehört

Der 48-jährige Betreiber eines Kiosks an der Annenstraße, wo die Auseinandersetzung stattfand, wurde ebenfalls als Zeuge gehört. „Es gab einen verbalen Streit zwischen zwei Gruppen. Ich ging vor den Kiosk und versuchte zu schlichten“, schilderte er. Eine Gruppe sei weggegangen, die andere sei gefolgt. „Dann kam ein Mann in den Kiosk und sagte, ich solle einen Krankenwagen rufen. Ein Verletzter lag am Boden“, erinnerte sich der Zeuge.

Nähere Einzelheiten wusste er nicht. Er habe an diesem Tag eine halbe Flasche Wodka getrunken, erläuterte er.

„Es ging alles ganz schnell“

Ein 18-jähriger Schüler sagte als Zeuge aus, es habe in jener Nacht Streit wegen des Lärms gegeben, der jemanden beim Telefonieren gestört habe. Dann folgte der Streit um eine Flasche Wodka, wo die Syrer beschuldigt wurden, den Wodka geklaut zu haben. „Es ging ganz schnell. Ich habe nur gesehen, dass das Opfer plötzlich am Hals blutete“, sagte der Zeuge aus. Er selbst sei betrunken gewesen.

Der Angeklagte, der die Tat bedauert, will sich nur gewehrt haben. Er schilderte die Tat als tragischen Unfall. Die Messerklinge habe nur aus Versehen den Hals des Opfers getroffen. Das Messer selbst wurde nie gefunden. Der Prozess vor dem Schwurgericht wird fortgesetzt.