Witten. . Ab Januar müssen bestimmte Klinik-Abteilungen eine Mindestzahl an Pflegekräften haben. Das Marien-Hospital prüft, ob es mehr Personal braucht.
Nach einer Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll es in besonders personalintensiven Abteilungen von Kliniken ab dem 1. Januar verpflichtende Untergrenzen für die Zahl der dort beschäftigten Pflegekräfte geben. Die neue Regelung gilt für die Bereiche Intensivstation, Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie. Das Wittener Marien-Hospital ermittelt derzeit, ob es zur Erfüllung der Pflegepersonaluntergrenzen weitere Mitarbeiter braucht.
Theo Freitag, Geschäftsführer der St. Elisabeth Gruppe, zu der auch das Marien-Hospital gehört: „Sollten mehr Kräfte benötigt werden, prüfen wir, ob dies durch Absolventen unserer Krankenpflegeschule gedeckt werden kann.“ Mitarbeiter könnten auch Teilzeitstellen aufstocken. Freitag: „Ergänzend stellen wir natürlich gerne externe Pflegekräfte ein.“
Keine freien Kräfte auf dem Markt
Die Minimalstandards ab 2019: Auf Intensivstationen sollen ab Januar 2,5 Patienten von einer Pflegekraft betreut werden. Nachts dürfen dort auf eine Fachkraft maximal 3,5 Patienten kommen. In der Unfallchirurgie und der Geriatrie soll tagsüber für zehn Patienten mindestens eine Pflegekraft zuständig sein, nachts soll sich mindestens eine Kraft um 20 Kranke kümmern. In kardiologischen Abteilungen sind zwölf Patienten für mindestens eine Pflegekraft vorgesehen, in der Nacht 24.
Vom Evangelischen Krankenhaus Witten gab es gestern keine Stellungnahme zur Verordnung des Bundesgesundheitsministers. Von der Krankenhausgesellschaft NRW – dem Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände – hieß es auf Anfrage unserer Zeitung: „Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen viele Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen Personal einstellen, das sie derzeit auf dem Markt nicht finden werden.“
Noch „zahlreiche nicht geklärte Aspekte“
Der Geschäftsführer der St. Elisabeth Gruppe, Theo Freitag, kritisiert, dass es bei den Pflegepersonaluntergrenzen noch „zahlreiche nicht geklärte Aspekte“ gebe. „Die Basis zur Definition der Untergrenzen ist zu wenig differenziert und beruht auf statistisch unzureichenden Bedingungen.“ Außerdem sei in den verschiedenen medizinischen Fachabteilungen die Pflegeintensität bei Erkrankungen auch sehr unterschiedlich.
Freitag weiter: „Positiv zu bewerten ist, dass die Zahl der Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger seitens der Politik in diesem Jahr deutlich erhöht wurde.“ Leider würden diese Auszubildenden aber erst in drei Jahren fertig.
Neues Personal wird zu 100 Prozent finanziert
Geklärt sei ein weiterer wichtiger Aspekt: die Finanzierung von neu einzustellenden Pflegekräften. „Sie werden 2019 zu 100 Prozent von den Kostenträgern finanziert. Dies war in der Vergangenheit anders. So wurden etwa Tarifabschlüsse und damit einhergehende Gehaltserhöhungen nur teilweise refinanziert.“
>>> ZU WENIG PFLEGEKRÄFTE AUCH AUF INTENSIVSTATIONEN
Nach Angaben der NRW-Krankenhausgesellschaft in Düsseldorf wird die Mehrheit der 344 Kliniken im Land die geplanten Mindestbesetzungen in der Pflege – zum Beispiel in den Intensivstationen – nicht erfüllen können. Laut Krankenhausgesellschaft fehlen in zwei Dritteln der Krankenhäuser Pflegefachkräfte.
Die Gewerkschaft Verdi lehnt die neuen Untergrenzen für Pflegekräfte ab und kritisiert, diese seien zu niedrig angesetzt.