Witten. . Landgericht Bochum hatte den Klägern in erster Instanz Recht gegeben. Autokäufer wollen Kaufpreis zurück.
25 Rechtsstreitigkeiten im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Hamm im September und Oktober zu verhandeln. Unter den Kunden, die gegen den Volkswagenkonzern geklagt haben und deren Berufungs-verfahren nun ansteht, sind auch vier Wittener.
Die Autobesitzer, die einen manipulierten Diesel des VW-Konzerns fahren, verlangen wegen der Schummel-Software die Erstattung des Kaufpreises. In allen vier Wittener Fällen hatte das Landgericht Bochum den Klagen in erster Instanz überwiegend stattgegeben. Dagegen wiederum hatte der Hersteller Berufung eingelegt.
Oft wurde eine Einigung erzielt
Im ersten Fall geht es am 7. September vor dem 30. Zivilsenat um einen Audi TT für 29 000 Euro, den eine Wittenerin im Juli 2014 gekauft hatte. Gleich zwei Fälle werden am 26. September verhandelt: Dann geht es um ein Golf Cabrio (11 700 Euro, abzüglich Nutzungsentschädigung) und einen Sharan (33 600 Euro). 27 700 Euro schließlich will ein Kläger aus Witten erstattet haben, der im Oktober 2013 einen Touran gekauft hatte, dieser Fall kommt am 5. Oktober vor Gericht.
Insgesamt sind bislang 530 Berufungsverfahren zum Thema Abgasskandal beim Oberlandesgericht eingegangen. „Etwa 200 Verfahren sind bereits erledigt, ohne dass der zuständige Senat die Abgasproblematik materiell-rechtlich entscheiden musste“, so Gerichtssprecher Martin Brandt. Heißt: In den allermeisten Fällen hat eine Partei die Berufung kurz vor der Verhandlung zurückgezogen – aus Sorge vor einem für sie ungünstigen Urteil – und eine Einigung vorgeschlagen.