Witten. . Dem jungen Mann wird auch ein Mordversuch an einem Dealer vorgeworfen. Opfer überlebte durch Not-OP.

Der Prozess um versuchten Mord neigt sich dem Ende entgegen. Verantworten muss sich vor einer Jugend-Strafkammer in Bochum ein Heranwachsender aus Witten wegen eines Überfalls auf einen Dealer.

Das Opfer überlebte, weil Ärzte eine Not-OP durchführten. Der 20 Jahre alte Angeklagte, der bereits im vorigen Jahr vom Landgericht Bochum in dieser Sache verurteilt wurde, muss sich erneut verantworten, weil der Nebenkläger Revision eingelegt hatte. Damals lautete das Urteil auf drei Jahre Jugendstrafe. Die Richter meinten, der Täter sei vom Mordversuch zurückgetreten. Sie sahen daher nur versuchten besonders schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und das Beschaffen von Betäubungsmitteln als erwiesen an.

Wittener saß zwei Jahre in Untersuchungshaft

Der Gutachter, ein 42-jähriger Psychiater, erläuterte am Mittwoch, der junge Mann sei zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen. Weil Reifeverzögerungen vorlagen, sei das Jugendstrafrecht anzuwenden. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe legte dar, dass der Angeklagte zur Tatzeit mehrere Strafverfahren hatte und auch Vorstrafen aufwies.

Bedingt durch die nunmehr zweijährige Untersuchungshaft wirke er heute reifer. Schädliche Neigungen seien bei ihm nicht zu erkennen. Außerdem stehe er inzwischen einer Therapie wegen früherer Auffälligkeiten durch Aggressivität positiv gegenüber.

Die Gefängnisleitung schildert den Angeklagten als freundlich. Er zeige ein positives Sozialverhalten und habe eine Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter absolviert. Der junge Mann räumte bisher ein, den Überfall mit zwei Komplizen begangen zu haben und dazu ein Messer mitgenommen zu haben. Weil sein Geld alle war, habe er Gras und Bargeld klauen wollen. In der Wohnung des Dealers kam es dann zu einer Rangelei. Das heute 18-jährige Opfer erlitt bei dem Überfall am 9. August 2016 lebensgefährliche Stichverletzungen. Ärzte des Marien-Hospitals retteten ihm mit zwei Notoperationen das Leben. Der Prozess wird am 31. August mit den Plädoyers fortgesetzt.