witten. . Der Angeklagte räumte zwar den Konsum und Ankauf von Drogen ein, stellt sich aber in der Berufungsverhandlung nur noch als kleiner Fisch dar.

Weil er mit Drogen in nicht geringer Menge gehandelt hat, wollte das Wittener Amtsgericht einen 42-Jähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis schicken. Dagegen hat er jetzt Berufung eingelegt.

Die Vorsitzende Richterin Striepen erinnerte anfangs daran, dass der Angeklagte vor dem Amtsgericht ein Geständnis abgelegt hatte und die Strafe vergleichsweise milde ausgefallen sei. Eine Bewährungsstrafe scheide nach Aktenlage aus. Der 42-Jährige widersprach aber, was die Zahl der Fälle angeht, die man ihm vorwirft. Statt um 16 gehe es nur um zwei oder drei Fälle. „Außerdem habe ich nicht jedes Mal 150 Gramm Marihuana gekauft, sondern nur zweimal – ansonsten nur für 50 oder 100 Euro“, sagte der Angeklagte am Dienstag in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.

Seine Vernehmung bei der Polizei sah allerdings ganz anders aus, ebenso die Angaben in dem Prozess vor dem Wittener Amtsgericht, wunderten sich nun die Richter am Landgericht. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren 2016 Marihuana, Haschisch, Amphetamin und Ecstasy-Pillen sichergestellt worden.

„Starke Rückenschmerzen behandelt“

Vor dem Wittener Gericht sei er geständig gewesen, obwohl es eigentlich weit weniger Drogenfälle gewesen seien, sagte der Mann. Eine Gutachterin, die für den Berufungsprozess engagiert wurde, schloss für den Angeklagten – selbst Drogenkonsument – eine Schuldunfähigkeit aus. Die Drogen habe er genommen, um seine starken Rückenschmerzen zu behandeln, behauptete der 42-Jährige. Weil sie in seiner Wohnung lagerten, wo auch zwei minderjährige Kinder leben, machte sich der Mann auch aus diesem Grunde strafbar.

Der Angeklagte betonte, er strebe eine Entzugstherapie an. Möglicherweise steht auch die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung im Raum. Da der Beschuldigte bei seinen Angaben blieb, er habe lediglich in zwei oder drei Fällen Drogengeschäfte getätigt, wurde der Prozess ausgesetzt. Mit Zeugenvernehmungen soll er nun zu einem neuen Termin stattfinden.