Witten. . Er will Hasch und Marihuana nur für den Eigenkonsum beschafft haben. Aber warum kaufte er den Stoff dann kiloweise, wie ein bekannter Zeuge sagt?

Drogenhandel wirft die Staatsanwaltschaft einem 40-jährigen Wittener vor, der sich vor dem Landgericht Bochum verantworten muss. Er soll laut Anklage zwischen Anfang 2013 und Ende Dezember 2015 in großen Stil mit Marihuana und Haschisch gedealt haben. Aufgelistet sind 37 Fälle. Meist ging es um Lieferungen im Kilobereich.

„Der Angeklagte hatte sich damit eine dauerhafte erhebliche Einnahmequelle verschafft“, wirft der Staatsanwalt dem Mann vor. Der wiederum sieht sich als Opfer des verurteilten Wittener Drogenkönigs. Der habe ihn zu Unrecht belastet, um sich mit seinen Angaben zu entlasten. Tatsächlich habe er Marihuana und Haschisch nur für den Eigenkonsum bei ihm gekauft, so der Angeklagte jetzt vor Gericht. .„Aber warum sollte der Zeuge Sie zu Unrecht belasten?“, fragte der Vorsitzende Richter Volker Talarowski. Seine Angaben hätten sich in allen bisherigen Prozessen bestätigt.

Auslöser für Drogenkonsum eine schwere Krankheit?

Der Angeklagte behauptete, er habe nie in diesen Mengen Drogen eingekauft und auch nicht so oft, wie es ihm vorgeworfen wird. Er sei vielleicht sechsmal im Jahr bei dem Großdealer gewesen. Er selbst habe drei Gramm Marihuana täglich gebraucht und außerdem auch für andere Bekannte eingekauft. Monatlich seien höchstens 200 bis 300 Gramm Marihuana und 100 Gramm Cannabis zusammengekommen.

Auslöser für den Drogenkonsum sei eine schwere Erkrankung gewesen, bei deren Bewältigung ihm Marihuana geholfen habe. „Der positive Einfluss von Cannabis mag eingetreten sein, aber das gilt nicht für das Handeltreiben mit Drogen“, betonte das Gericht. Wenn der Angeklagte wirklich für andere Konsumenten mit eingekauft habe, müsse er Ross und Reiter nennen, um wen es sich handelte. „Wir wollen Ihnen eine Brücke bauen“, so der Richter.

Ex-Drogenkönig: Monatlich ein Kilo abgenommen

Sein Erinnerungsvermögen habe nach einer schweren Hirnoperation gelitten, sagte der Beschuldigte. „Ich bin zu 80 Prozent schwerbehindert. Wenn ich Millionär geworden wäre, ginge es mir besser.“ Der als Wittener Drogen-König bekannt gewordene Sebastian R. (38), diesmal als Zeuge geladen, sagte, dass es dem Mann seines Erachtens nach gesundheitlich gut gegangen sei. Ende 2012 hätten sie sich durch Drogengeschäften kennengelernt. Sie hätten mit zwei Übergaben von je 500 Gramm Marihuana angefangen. Dann sei immer ein Kilo monatlich abgenommen worden. Von einem Eigenkonsum des Angeklagten wisse er nichts.

Wenn er selbst mal eine Lieferung Haschisch von schlechterer Qualität erhalten habe, so der ehemalige Drogenkönig, habe ihm der Angeklagte die Platten gerne zu einem günstigen Preis abgenommen. „Er sagte: Ich krieg das weg, wenn es günstig ist“,so der Zeuge. Der Prozess wird fortgesetzt.

>>> Angeklagtem drohen bis zu sechs Jahre Haft

Das Gericht ermahnte den 40-Jährigen, wegen Drogengeschäften angeklagten Wittener, seine Haltung zu überdenken. Denn im Falle einer Verurteilung drohe ihm eine hohe Strafe.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen und er keine vernünftigen Erklärungen für sein Handeln finden, sei eine Gefängnisstrafe von fünfeinhalb bis sechs Jahren zu erwarten, so das Gericht.