Witten. . Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein Wittener (26) vor vor Gericht verantworten. Er zettelte eine Prügelei auf offener Straße an.
Gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft einem 26-jährigen Wittener vor, der sich vor dem Landgericht Bochum als Berufungsinstanz verantworten muss. In erster Instanz war er im Januar vom Wittener Amtsgericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Am 27. April 2017 war der Mann mit seinem Vater im Auto unterwegs. Dabei sahen sie auf der Crengeldanzstraße die Ex-Freundin des Vaters – in Begleitung. Daraufhin kam es zu einer Prügelei auf offener Straße. Das männliche Opfer erlitt Faustschläge und Tritte und trug eine Nasenbeinfraktur davon.
Ein 30-jähriger Zeuge, der damals mit der Straßenbahnlinie 310 fuhr, schilderte den Vorfall. „Die Bahn machte eine Notbremsung. Auf der Straße gab es eine Rangelei, die dann auf dem Bürgersteig weiterging. Zwei Männer schlugen auf einen Mann ein, auch als er am Boden lag. Tritte habe ich nicht gesehen“, berichtete der Zeuge vor Gericht. Jetzt soll die Straßenbahnfahrerin gehört werden. Der Prozess wird am 2. Juli fortgesetzt.